26.04.2024, 11:56
Hallo zusammen,
Ein neuer kommunaler Arbeitgeber hat eine 50 % Stelle mit Leitungsaufgaben zu S 17 ausgeschrieben. Eine weitere Stelle als Sachbearbeiter (ebenfalls 50 Prozent) mit S12.
Frage 1
Findet eine gesamte Eingruppierung nach S17 statt, da es sich um eine höherwertige Tätigkeit handelt?
Frage 2
Ist es zulässig, dass 50 Prozent nach S17 und 50 Prozent nach S12 vergütet werden?
Vielen Dank
Ein neuer kommunaler Arbeitgeber hat eine 50 % Stelle mit Leitungsaufgaben zu S 17 ausgeschrieben. Eine weitere Stelle als Sachbearbeiter (ebenfalls 50 Prozent) mit S12.
Frage 1
Findet eine gesamte Eingruppierung nach S17 statt, da es sich um eine höherwertige Tätigkeit handelt?
Frage 2
Ist es zulässig, dass 50 Prozent nach S17 und 50 Prozent nach S12 vergütet werden?
Vielen Dank