Eingruppierung Sachbearbeiter Kita-und Hortgebühren
#1

Hallo,
ich habe eine Stelle angeboten bekommen als Sachbearbeiter für die Berechnung von Gebühren und Entgelten für die Kita- und Hortgebühren nach Stadt-Satzung. Die Stelle wurde mit einer E7 eingruppiert. Ich bin gelernter Verwaltungsfachangestellter und seit 13 Jahren bei der Stadt beschäftigt. Im selben Bereich gibt es auch das Team Elterngeld, die Stellen sind mit einer E9a eingruppiert. 
Was ist denn da der Unterschied und ist es korrekt, dass man als Sachbearbeiter Kita- und Hortgebühren „nur“ eine E7 bekommt und warum?
LG
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#2

Da dürfte ein Blick in die Tätigkeitsmerkmale der Entgeltordnung hilfreich sein.
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#3

Die Unterscheidung von E6 bis E9a liegt in den unterschiedlichen Zeitanteilen von Arbeitsvorgängen die neben gründliche und vielseitige Fachkenntnisse auch selbstständige Leistungen erfordern. Dabei ist das tarifliche Verständnis von selbstständiger Leistung zu Grunde zu legen.

E7 bedeutet, dass der Arbeitgeber von 20% bis weniger als 1/3 solcher Arbeitsvorgänge sieht. Dies ist bei der Aufgabe nicht untypisch. Hängt aber von der Stadtsatzung ab und welche Ermessensentscheidung dort vorgesehen sind. Daneben Zeitanteile von Arbeitsvorgängen wie Widerspruchsbearbeitung, ggf. Stundungen etc.

E9a für Team Elterngeld ist nicht unplausibel. Hängt aber auch von der konkreten Ausgestaltung der Aufgabe ab. Kann auch niedriger liegen, wenn man Arbeitsvorgänge ohne selbstständige Leistungen unter halb von 50% hat. Eine Ausgestaltung mit E9a ist für Aufgaben im Bereich Elterngeld nicht ungewöhnlich.
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