Eingruppierung S14
#1

Hallo, ich arbeite in der Jugendgerichtshilfe, bin aber dem ASD zugeordnet und bin auch in der Bereitschaft mit dabei. Dort muss ich Entscheidungen bezüglich des Kindeswohls treffen.
Steht mir da die Gehaltsgruppe S14 zu?
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#2

Grundsätzlich sind Arbeitsvorgänge zu bilden und dann Zeitanteile zu bestimmen. Ich gehe davon aus, dass die Bereitschaft nur geringe Zeitanteile umfasst. Diese werden nicht auf die Eingruppierung durchschlagen.
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#3

ich denke ja... auf jeden Fall prüfenswert
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