Eingruppierung OTA / ATA
#1

Sehr geehrte Damen und Herren,
wo sehen Sie Mitarbeiter eingruppiert, die eine grundständige Ausbildung zur OTA/ATA abgeschlossen haben?
Dies im Unterschied zu 3-jährig examinierten Kräften, die im Rahmen einer Fachweiterbildung und Abschluss sodann in die P9 eingruppiert werden.
Besten Dank
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#2

Nach Vorbemerkung Nummer 5 zur Eingruppierung von Beschäftigten in der Pflege gibt es da meines Erachtens keine Unterschiede, sofern die Tätigkeiten von Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und Gesundheits- und Krankenpflegern oder von Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und Gesundheits- und Kinderkrankenpflegern tatsächlich vorliegen:

"Nach den Tätigkeitsmerkmalen für Pflegerinnen und Pfleger sind auch Hebammen und Entbindungspfleger sowie Operationstechnische Assistentinnen und Assistenten und Anästhesietechnische Assistentinnen und Assistenten mit abgeschlossener Ausbildung nach der DKG-Empfehlung vom 17. September 2013 in der jeweiligen Fassung oder nach gleichwertiger landesrechtlicher Regelung, die die Tätigkeit von Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und Gesundheits- und Krankenpflegern oder von Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und Gesundheits- und Kinderkrankenpflegern auszuüben haben, eingruppiert." 

(Quelle: Eingruppierungsmerkmale Pflege nach TVöD)
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