Eingruppierung Meister, landesbezirklicher TV passt nicht...
#1

Kann mir jemand sagen, was in Teil A Allgemeine Tätikeitsmerkmale EG 8 bedeutet: "Beschäftigte der EG 5, deren Tätigkeiten in einem landesbezirklichen TV abschließend aufgeführt sind"

Für die Stelle um die es geht wird ein Hauswirtschaftsmeister gesucht da viele auch viele organisatorische Tätigkeiten anfallen (Hauswirtschaftsleitung eines Wohnheims). Im landesbezirklichen Tarifvertrag sind bei "Hauswirtschaftlichen Tätigkeiten" nur Beschäftige von Kantinen aufgeführt und es geht nur bis EG7. Das passt vom Tätigkeitsbild nicht.
Es gibt im Allgemeinen Teil ja noch das spezielle Tätigkeitsmerkmal 4. "Meisterinnen und Meister", das wäre mindestens E 8. Aber der landesbezirkliche TV geht ja eigentlich vor. Wir sind unsicher, nach was wir jetzt hier eingruppieren müssen...
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#2

Was für ein Wohnheim ist es denn?

"Aber der landesbezirkliche TV geht ja eigentlich vor. "
Aber ja nicht bezüglich Eingruppierungen in spezielle Tätigkeitsmerkmale. Die Ermächtigung an die Anwendung des Bezirkstarifvertrags ist ja erstmal gekoppelt an die Anwendung der Allgemeinen Tätigkeitsmerkmale ("Entgeltgruppen 2 bis 9a (handwerkliche Tätigkeiten)")

Komplex ist es immer mit solchen Meistertätigkeiten die nicht klassisch handwerklich sind.
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#3

Ah, ok, also wenn ich schon bei den speziellen Tätigkeitsmerkmalen "Meister" bin, dann bleibt gar kein Raum mehr um über die Allgemeinen Tätigkeitsmerkmale in den Landesbezirklichen TV zu wechseln. Wenn ich das so richtig verstanden habe, dann macht das natürlich Sinn, danke!
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