Heute, 09:09
Kann mir jemand sagen, was in Teil A Allgemeine Tätikeitsmerkmale EG 8 bedeutet: "Beschäftigte der EG 5, deren Tätigkeiten in einem landesbezirklichen TV abschließend aufgeführt sind"
Für die Stelle um die es geht wird ein Hauswirtschaftsmeister gesucht da viele auch viele organisatorische Tätigkeiten anfallen (Hauswirtschaftsleitung eines Wohnheims). Im landesbezirklichen Tarifvertrag sind bei "Hauswirtschaftlichen Tätigkeiten" nur Beschäftige von Kantinen aufgeführt und es geht nur bis EG7. Das passt vom Tätigkeitsbild nicht.
Es gibt im Allgemeinen Teil ja noch das spezielle Tätigkeitsmerkmal 4. "Meisterinnen und Meister", das wäre mindestens E 8. Aber der landesbezirkliche TV geht ja eigentlich vor. Wir sind unsicher, nach was wir jetzt hier eingruppieren müssen...
Für die Stelle um die es geht wird ein Hauswirtschaftsmeister gesucht da viele auch viele organisatorische Tätigkeiten anfallen (Hauswirtschaftsleitung eines Wohnheims). Im landesbezirklichen Tarifvertrag sind bei "Hauswirtschaftlichen Tätigkeiten" nur Beschäftige von Kantinen aufgeführt und es geht nur bis EG7. Das passt vom Tätigkeitsbild nicht.
Es gibt im Allgemeinen Teil ja noch das spezielle Tätigkeitsmerkmal 4. "Meisterinnen und Meister", das wäre mindestens E 8. Aber der landesbezirkliche TV geht ja eigentlich vor. Wir sind unsicher, nach was wir jetzt hier eingruppieren müssen...


