Eingruppierung Leiter Kasse
#1

Hallo,

in naher Zukunft wird die Bewertung einer Stelle als Kassenleiter/in (mit eigener Vollstreckungsstelle) notwendig. Nach aktuellem Stand würde dies voraussichtlich eine E9a ergeben.

Fraglich ist allerdings, ob dabei überhaupt die Tätigkeitsmerkmale nach dem Spezialtarif zu verwenden sind. Mir ist beiläufig zu Ohren gekommen (oder ich habe mal vor ein paar Wochen auf irgend einem anderen Weg davon gehört), dass hier - im Sinne der Vorbemerkungen (Vorbemerkung: "Kassen und Zahlstellen im Sinne dieses Abschnitts sind nur die in der Verordnung über das Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden (KuRVO) als solche bestimmt.").

Da es bei der KuRVO nur um kameralistische Dinge geht (und nicht von der Doppik die Rede ist) ist hier m. E. nicht der Spezialtarif anzuwenden. Stattdessen müsste der allgemeine Teil gelten.

Wie sind hier die Meinungen?

Beste Grüße
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#2

Genau auf die selbe Tatsache bin ich jetzt auch durch Zufall gestoßen.
Da es bei der Eingruppierung nach dem Spezialtarif jedoch nur um die Anzahl der mir unterstellten Mitarbeiter geht und keineswegs um die Qualität der Arbeit die geleistet wird ist bei EG9a dann Schluss.

Im Falle einer Eingruppierung nach den Allg. Tätigkeitsmerkmalen wäre definitiv viel Luft nach oben.
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#3

Hat hier jemand damit Erfahrungen gemacht?
Ich sehe es auch so, dass hier der allgemeine Teil in Betracht kommt, soweit es die Doppik betrifft.
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#4

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich bin gerade auf Euren Post gestoßen.

Meine Stelle als Kassenleiter und Leiter der Vollstreckung wird gerade neu bewertet, da auch unsere Personalabteilung festgestellt hat, dass der Sondertarif Kasse nur für Kassen der Kameralistik gilt und nicht für doppisch geführte Kassen.
So wie es aussieht, kriege ich nächste Woche meine EG11.
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#5

Hallo,

da ich die selbe Frage vor kurzem zu klären hatte, hier meine Lösung als Zitat:

Der Abschnitt XIII – Beschäftigte im Kassen – und Rechnungswesen – regelt aufgrund der Vorbemerkung nur die Eingruppierung von Tätigkeiten in der Kameralistik. Soweit die Doppik zur Anwendung kommt, erfolgt die Eingruppierung nach den allgemeinen Merkmalen des Teils A Abschnitt I Ziffer 3. "

Hoch (2017): Die neue Entgeltordnung nach TVöD", S. 259

alternativ:

https://books.google.de/books?id=op0qDwA...22&f=false
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#6

Hallo,

bei uns in der Verwaltung kommt bereits die Doppik zur Anwendung. Nach Prüfung wurde mir aber mitgeteilt, dass sich die Stelle als Kassenleiter auf den Besonderen Teil für die Beschäftigten im Kassen- und Rechnungswesen bezieht. Und den Punkt, "Vorrang der speziellen Tätigkeitsmerkmale" hier angewendet werden muss. Nach meiner Einschätzung ist dies jedoch nicht richtig. Die speziellen Tätigkeitsmerkmale beziehen sich nur auf die unter Teil A NR. II genannten Berufe.
Der KAV Thüringen beschreibt ausdrücklich in seinem Rundschreiben 1/2017 S. 5, dass wenn die Doppik Anwendung findet, die Eingruppierung nach den allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen erfolgen muss.
Hat hier irgendjemand damit Erfahrungen gemacht??
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#7

Gibt es zu diesem Thema bereits Neuigkeiten?
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#8

Interessiert mich auch *push*
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#9

Würde mich immer noch interessieren, ob es hier Neuigkeiten gibt
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#10

Hallo zusammen,
Ich beschäftige mich schon seit längerer Zeit mit dieser Systematik und ich finde es sehr unbefridigend dass
der mir unterstellte Vollziehungsbeamte genauso Eingruppiert ist wie ich. Nur weil der spezielle Teil Anwendung findet. Sachbearbeiter in der Volkstreckung werden ja auch nach dem allgemeinen Teil Eingruppiert. Da muss sich dringend was im TVÖD ändern. 

Ich musste mir die Tage sagen lassen, dass ich mit meiner Stelle als Kassenverwalterin und Vollstreckungsleitung nicht höher als 9a kommen werde.
Geprüft wurde angeblich auch der Allgemeine Teil der auch zu dem Ergebnis 9a führte. 

Ich finde hier sollte man mal einen Brief oder so an die Tarifkomission von Verdi schicken. Einer alleine wird wohl nichts ausrichten können. Aber vielleicht schaffen wir das zusammen.
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#11

Ich habe Verdi diesbezüglich schon kontaktiert und es laufen Verhandlungen mit Verdi. Die Angelegenheit wird geprüft
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#12

Hallo Zusammen,
gibt es hierzu schon Neuigkeiten? Beim diesjährigen Tarifabschluss wurde dies meines Wissens wieder nicht berücksichtigt.
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#13

Verdi hat mir Recht gegeben und einen Kommentar dazu geschickt. Jetzt setzt Verdi ein Schreiben für meinen AG auf, das ich ihm zeigen soll. Mal schauen, wie es weitergeht
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#14

Hat die Verdi schon was geschickt? Ist es möglich eine Kopie zu bekommen?
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#15

Verdi hat mir etwas geschickt was ich an meinen AG weiter gegeben habe. Mein AG hat jetzt den AG-Verband um Stellungnahme gebeten. Wenn ein Ergebnis vorliegt, werde ich weiter berichten.
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