Eingruppierung Kassenverwalter/Leiter der Vollstreckungsstelle
#1

Ich bin in einer Gemeinde mit 3.800 EW und bin seit 20 Jahren in E6 eingruppiert und nicht mal in E8 - die KV der umliegenden Gemeinden sind alle in E8. Doch der Arbeitgeber stellt sich stur. Der Gemeinderat hat nun ihm Druck gemacht und die Prüfung der Stellen gefordert.

Derzeit prüft die GPA BW die Stellen, wir müssen hierzu eine Stellenbeschreibung abgeben. Auf Nachfrage, ob die GPA die tariflichen Richtlinien beachtet, wird dies bestätigt. Allerdings wurde mir gesagt, dass es auf den tariflichen Zeitrahmen für die Arbeit der Vollstreckung ankommt. Ich finde jedoch so eine Beschreibung nicht. Weiss jemand wie hoch der Zeitrahmen sein müsste, um eine Höhergruppierung nach E9 erreichen zu können?

Meines Erachtens sollte es nicht abhängig vom Zeitrahmen sein, denn es ist die Verantwortung für die Vollstreckung und auch das notwendige Knowhow was man haben muss, um solche Tätigkeiten durchzuführen. Unabhängig ob man 100 Vollstreckungen im Jahr macht oder nur 20.

Mich würde interessieren, wer von den KV der kleinen Gemeinden erfolgreich eine Höhergruppierung nach E9 geschafft hat - und mit welchen Argumenten bzw. Stellenbeschreibung.
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#2

Hallo,
gib mal hier in der Suchfunktion "Stellenbewertung für Kassenleiter" ein.
In meinen Beiträgen hab ich die Stellenbewertung unserer Kassenverwalterin beschrieben.
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