Eingruppierung Geschäftsführer
#1

Hallo,
ich habe die Aussicht auf die Stelle des Geschäftsführers eines Vereins (ambulante Pflege). Vorstand besteht aus den Gemeinden. Ich wäre für den gesamten Geschäftsbetrieb selbstständig zuständig. Verwaltung und Führung der 46 Mitarbeiter, Einstellung und Entlassung von Personal, Erstellung der Buchführung und des Jahresabschluss, Einsatzplanung, Statistiken erstellen, Beratung von Kunden, Rechnungserstellung, Führung von Preisverhandlungen, Zahlungsverkehr, allgemeine Bürotätigkeiten. Ich habe eine abgeschlossene Ausbildung und eine abgeschlossene Fortbildung zum Fachwirt. 15 Jahre Berufserfahrung.
Welche Eingruppierung wäre hier angemessen und mit welcher Begründung?
Zitieren
#2

Es ist eine kaufmännische Leitung und nicht pflegerisch Leitung?
Welcher Tarifvertrag?

Im TVöD würde ich zu E11 neigen. Eingruppierung nach allgemeine Tätigkeitsmerkmale Verwaltung. Kommt aber auf die genaue Ausgestaltung der Tätigkeit an. E9c wäre nicht ausgeschlossen. Heraushebung welche eine E12 begründen könnten wurden m.E. nicht geschildert.


Für Geschäftsführer dürfte "gründliche, umfassende Fachkenntnisse und selbstständige Leistungen" erfüllt sein.
Heraushebungsmerkmal zur E9c (besonders verantwortungsvoll) sehe ich als erfüllt an.

Heraushebungsmerkmal E10 spielt keine Rolle, weil 1/3 Merkmale für Leitung nicht greifen.
Heraushebungsmerkmal E11 ("besondere Schwierigkeit und Bedeutung"). Denkbar, aber nicht eindeutig.

E12 sehe ich bei einen recht kleinen Arbeitgeber nicht als erfüllt an.
Zitieren
#3

Vielen Dank für die Antwort.
Es geht nur um die kaufmännische Leitung und den TVöD...
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers