Eingruppierung Fachkraft für Wasserversorgungstechnik
#1

Hallo zusammen,
Ich bin Fachkraft für Wasserversorgungstechnik und bin in der EG 5.
Ein Aufstieg bis in EG 7 wäre laut dieser Liste möglich.
Welche Merkmale muss ich erfüllen, bzw. was muss in der Stellenbeschreibung stehen, dass ein Aufstieg möglich wär?

Danke schon mal!! ☺️
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#2

Link zu den Tätigkeitsmerkmalen der Entgeltgruppe 7 TVöD

sprich:
Handwerkliche Tätigkeiten:
Beschäftigte der Entgeltgruppe 5, die besonders hochwertige Arbeiten verrichten. (Besonders hochwertige Arbeiten sind Arbeiten, die neben vielseitigem, hochwertigem fachlichen Können besondere Umsicht und Zuverlässigkeit erfordern.)
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#3

Hi, danke für die Antwort.
Aber was sind hochwertige Tätigkeiten?
Rufbereitschaft?
Rohrleitungsbau?
,...
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#4

Dazu haben die Personalkräfte in den Ämtern Kommentare. Aber auch im Netz lässt sich dazu einiges finden. 2 Beispiele:

Beispiele aus dem Urteil des Hessischen LAG, Urteil vom 18.08.2006 - 3 Sa 563/05 (wenn auch zu einem anderen Tarifvertrag)

"Arbeiter mit einschlägiger Berufsausbildung, die nach Zeichnung die Bleche schweißen, verformen, treiben, spannen und diese Arbeiten mit besonderer Handfertigkeit ausführen. Arbeiter mit einschlägiger Berufsausbildung, die selbständig Prüfungen und die Ortung von Fehlerquellen im Gas-, Wasser- oder Fernwärmenetz vornehmen und die dazu notwendigen schwierigen Messungen selbst durchführen. Arbeiter mit einschlägiger Berufsausbildung, die selbständig wesentliche und schwierig herzustellende Teile im Innenausbau von Schienenbahnen, Omnibussen und technisch vergleichbaren Fahrzeugen unter Verwendung unterschiedlicher Materialien wieder herstellen, ersetzen, spannen und richten. Betriebsschlosser, die selbst regelnde Heizungsanlagen oder hochwertige bzw. komplizierte Maschinen unterhalten, überholen und instand setzen. Elektriker, die aufgrund schriftlichen Auftrags Schaltungen im Netz selbständig durchführen. Elektriker, die bei der Ortung von Kabelfehlern an Hoch- oder Niederspannungsanlagen mit schwierig zu bedienenden Hochleistungsmessgeräten maßgeblich mitarbeiten. Elektriker, die Relais, Regler oder Schaltschütze einstellen und die elektroautomatischen Einrichtungen an Produktionsanlagen, Maschinen oder Heizungsanlagen unterhalten, überholen oder instand setzen. Elektriker mit zusätzlicher Spezialausbildung oder erfolgreich abgelegter betriebsinterner Prüfung, die im Hochspannungsnetz als Spezialisten mindestens zu einem Drittel der durchschnittlich regelmäßigen Arbeitszeit Verbindungsmuffen und Endverschlüsse an 10 kV-Kabeln oder an Kabel höherer Spannung herstellen. Fahrzeughandwerker, die halb- oder vollautomatische Getriebe, Druckluft- oder hydraulische Zusatzlenkungen überholen, instand setzen und einstellen. Gärtner, die mit Spezialkulturen in Anzuchteinrichtungen, Baumschulen oder botanischen Gärten betraut sind. Kraftfahrzeugelektriker, die selbständig nach Schaltplan vollständige Verkabelungen vornehmen, Fehler erkennen und beheben, Relaissteuerungen prüfen und instand setzen. Rohrnetzbauer, die selbständig in Rohrnetzen tätig sind und Installations- und Schweißarbeiten an den entsprechenden Rohrnetzen ausführen. Spritzlackierer für Außenlackierungen an Schienenbahnen oder Omnibussen mit Reklamebeschriftung. Werkzeugmacher oder Vorrichtungsbauer, die nach Zeichnungen oder kurzen Angaben Spezialvorrichtungen herstellen."


Folgendes schreibt das Bundesverwaltungsamt dazu:

a) Vielseitiges, hochwertiges fachliches Können

"Hinter diesem Tätigkeitsmerkmal verbirgt sich die Anforderung nach einem zusätzlichen Wissen und Können, welches sich in der Praxis des Öfteren auf ein zweites, zum erlernten (oder ausgeübten) Beruf artverwandtes Berufsbild erstreckt.
Das Tätigkeitsmerkmal fordert nicht, dass die anzuwendenden Kenntnisse und Erfahrungen außerhalb des erlernten bzw. ausgeübten Berufsbildes von der Qualität einer /eines·gelernten Handwerkerin/Handwerkers oder Facharbeiterin/Facharbeiters sein müssen, allerdings könnte ein zweiter Gesellen- oder Facharbeiterbrief ein eindeutiges Indiz für die Vielseitigkeit des (hochwertigen) fachlichen Könnens sein.
Des Weiteren besteht die Möglichkeit, dass für die auszuübende Tätigkeit das erweiterte Wissen und Können (auf dem Niveau eines zweiten Berufsbildes) in Form von Fortbildungen zu erwerben ist. Ein Nachweis kann hier über Zeugnisse, Teilnahmebescheinigungen geführt werden. "

b) Besondere Umsicht und Zuverlässigkeit:

"Besondere Umsicht beinhaltet eine nochmalige Steigerung des "Überlegungsvermögens" und kann z.B. mit besonderer Aufmerksamkeit oder Sorgfalt umschrieben werden, wie z.B. bei besonders störempfindlichen oder wertvollen Geräten, Apparaturen, Anlagen und Maschinen oder auch bei zerbrechlichen Gegenständen und dergleichen.

Die Zuverlässigkeit" wird dann erfüllt, wenn die fachliche Aufsicht (z.B. durch ein/e Meister/in, ggf. auch durch ein/e Vorarbeiter/in) völlig fehlt oder auf ein Minimum beschränkt ist, obwohl ein besonderer Anspruch an die fachliche Qualität der zu leistenden Arbeiten gestellt wird."
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#5

In der Regel sind die Bezirkstarifverträge des jeweiligen Bundeslandes vor der Entgeltordnung maßgebend.
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#6

Das heißt für mich im Klartext?! 
Danke euch für die Antworten... ☺️
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#7

Im Klartext heißt es, dass du dir den landesbezirklichen Tarifvertrag besorgen musst. Wenn du darin aufgeführt bist, siehst du in welcher Entgeltgruppe du sein solltest. Wenn nicht, greift die Entgeltordnung. Dann brauchst du für EG 6 hochwertige Arbeiten und für EG 7 besonders hochwertige Arbeiten. 
Wenn bei uns einer glaubt nicht richtig eingruppiert zu sein, stellt er einen Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung. Er muss dann seine Tätigkeiten mit dem jeweiligen Zeitanteil aufschreiben. Dies wird vom kommunalen Prüfungsverband unter anderem auch in einem Gespräch mit dem Beschäftigten bewertet.
Rein rechtlich gibt es aber solche Anträge nicht.
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#8

Ah ok, genau so ein Antrag läuft bei mir gerade.
Bezüglich der Arbeiten die ich aufschreibe woher weiß ich Bzw. der personaler welche eg die jeweilige Arbeit ist... ☺️

Lg
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#9

Tja das sind unbestimmte Begriffe. Der Stellenbewerter legt fest welche Tätigkeiten er als hochwertig oder besonders hochwertig sieht.
Wenn du dann anderer Meinung bist bleibt dir nur der Klageweg.
Um bei unserem Bezirkstarifvertrag (Bayern) in EG 6 zu kommen musst du als Fachkraft für Wasserversorgungstechnik selbständig und verantwortlich tätig sein.
Für EG 7 musst du die technische Verantwortung der Trinkwasserversorgungsanlagen innehaben wenn die Wasserversorgung nur aus Verteilung besteht.
Für EG 8 die technische Verantwortung für Wasserverteilung und Wassergewinnung.
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