Eingruppierung FaB
#1

Hallo zusammen,
ich hab jetzt meine Ausbildung als Fachangestellter für Bäderbetriebe abgeschlossen und bin in EG 5 eingruppiert worden.
Jetzt hab ich aber gehört, dass es in NRW (also ich arbeite in NRW) wohl einen besonderen Tarifvertrag geben soll, der irgendwie anderes regelt als der normale TVöD.
Weiß jemand, ob ich da automatisch drunter falle oder ob für mich einfach ganz normal der TVöD gilt?
Ich habe da keine ahnung von.

Danke für eure Hilfe!
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#2

"Weiß jemand, ob ich da automatisch drunter falle oder ob für mich einfach ganz normal der TVöD gilt?"
Soweit Arbeitgeber und Arbeitnehmer Tarifgebunden sind und man im Anwendungsbereich des Bezirkstarifvertrages tätig ist greift der Tarifvertrag automatisch. Sonst kommt es auf die Formulierung der Bezugnahmeklausel im Arbeitsvertrag an.

Wobei nach meinen Verständnis der Bezirkstarifvertrag hier keine Rolle spielt, weil die Eingruppierung für Tätigkeiten als Fachangestellten für Bäderbetriebe abschließend im TVöD geregelt ist. Nur für Dinge, die dort nicht geregelt sind oder es eine besondere Klausel gibt (Schulhausmeister), greift der Bezirkstarifvertrag.
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