02.03.2026, 11:44
Guten Tag,
ich bin ausgebildeter Erzieher, und habe aber aufgrund meiner beruflichen Laufbahn viele fachliche Skills und Zertifikate (z.B. InsoFa) erworben. Dies war auch nötig da ich nach 2 Jahren im Jugendclub, 6 Jahre in der Jugendhilfe nach § 32 SGB VIII gearbeitet habe. Hinzu kommen noch einmal insgesamt 6 Jahre als Schulsozialarbeiter. Momentan werde ich von einem freien Träger der Jugendhilfe als Erzieher nach S 8b bezahlt. Ich arbeite allerdings seit fast 5 Jahren als Schulsozialarbeiter auf sehr hohem Niveau (Beratung, InsoFa). Laut der Aussage meines Trägers, sperrt sich das JA gegen eine höhere Eingruppierung/Bezahlung. Ein Hochschulstudium kann ich nicht nachweisen und aufgrund meiner familiären Situation wäre ein Studium eine große Belastung. Ich habe den TvöD durchwälzt und Hinweise darauf gefunden das eine Eingrupierung auch nach der Tatsächlichen Tätigkeit vorgenommen wird. Außerdem sind laut den Gruppierungsmerkmalen "gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen" ebenfalls ein Kriterium für die Eingrupierung als Sozialarbeiter (S 11b/12 TVöd SuE). Desweiteren steht dort: "Der formale Abschluss allein begründet keine Eingruppierung in S 11b; maßgeblich ist die tatsächlich übertragene Tätigkeit". Meine Frage ist:
Gibt es Beispiele bei denen Erzieher*innen in diese höhere Endgeldgruppe eigruppiert wurden?
Ist dies grundsätzlich möglich?
Wenn ja welche Wege muss ich gehen um darauf aufmerksam zu machen?
ich bin ausgebildeter Erzieher, und habe aber aufgrund meiner beruflichen Laufbahn viele fachliche Skills und Zertifikate (z.B. InsoFa) erworben. Dies war auch nötig da ich nach 2 Jahren im Jugendclub, 6 Jahre in der Jugendhilfe nach § 32 SGB VIII gearbeitet habe. Hinzu kommen noch einmal insgesamt 6 Jahre als Schulsozialarbeiter. Momentan werde ich von einem freien Träger der Jugendhilfe als Erzieher nach S 8b bezahlt. Ich arbeite allerdings seit fast 5 Jahren als Schulsozialarbeiter auf sehr hohem Niveau (Beratung, InsoFa). Laut der Aussage meines Trägers, sperrt sich das JA gegen eine höhere Eingruppierung/Bezahlung. Ein Hochschulstudium kann ich nicht nachweisen und aufgrund meiner familiären Situation wäre ein Studium eine große Belastung. Ich habe den TvöD durchwälzt und Hinweise darauf gefunden das eine Eingrupierung auch nach der Tatsächlichen Tätigkeit vorgenommen wird. Außerdem sind laut den Gruppierungsmerkmalen "gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen" ebenfalls ein Kriterium für die Eingrupierung als Sozialarbeiter (S 11b/12 TVöd SuE). Desweiteren steht dort: "Der formale Abschluss allein begründet keine Eingruppierung in S 11b; maßgeblich ist die tatsächlich übertragene Tätigkeit". Meine Frage ist:
Gibt es Beispiele bei denen Erzieher*innen in diese höhere Endgeldgruppe eigruppiert wurden?
Ist dies grundsätzlich möglich?
Wenn ja welche Wege muss ich gehen um darauf aufmerksam zu machen?


