15.11.2023, 20:46
Hallo,
bei uns im Hause werden gerade die Stellen neu bewertet. Ich habe seit 7 Jahren die EG 6 TVöD als Quereinsteiger. Die Stelle soll jetzt nach langer Diskussion eine EG 7 werden, da Mahnwesen, Vollstreckung und Einzelwertberichtigungen drauf sind. Da ich damit nicht einverstanden bin und eine EG 8 möchte, sagte man mir, dass ich erstmal die EG 7 für die Stelle akzeptieren müsse. Ich solle die neue Eingruppierung unterschreiben und man würde dann versuchen, eine EG 7 mit Zulagen daraus zu machen. Ich möchte die Bestätigung der EG 7 nicht unterschreiben, da ich dann ja etwas akzeptiere, mit dem ich nicht einverstanden bin. Ob es später eine EG 7 mit Zulage wird, steht ja in den Sternen. Kann ich meine Unterschrift verweigern? Oder unterschreibe ich unter Vorbehalt?
bei uns im Hause werden gerade die Stellen neu bewertet. Ich habe seit 7 Jahren die EG 6 TVöD als Quereinsteiger. Die Stelle soll jetzt nach langer Diskussion eine EG 7 werden, da Mahnwesen, Vollstreckung und Einzelwertberichtigungen drauf sind. Da ich damit nicht einverstanden bin und eine EG 8 möchte, sagte man mir, dass ich erstmal die EG 7 für die Stelle akzeptieren müsse. Ich solle die neue Eingruppierung unterschreiben und man würde dann versuchen, eine EG 7 mit Zulagen daraus zu machen. Ich möchte die Bestätigung der EG 7 nicht unterschreiben, da ich dann ja etwas akzeptiere, mit dem ich nicht einverstanden bin. Ob es später eine EG 7 mit Zulage wird, steht ja in den Sternen. Kann ich meine Unterschrift verweigern? Oder unterschreibe ich unter Vorbehalt?