Eingruppierung EG 5 TVöD im Kassen- und Rechnungswesen
#1

Warum wird bei der Eingruppierung im TVÖD in der Anlage 1 zur Entgeltordnung VKA Teil B Bereich Kassen- und Rechnungswesen die Entgeltgruppe 5 garnicht erwähnt?
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#2

Warum sollte sie?
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#3

Wird sie doch.
"Entgeltgruppe 5
1. Beschäftigte in Kassen, die verantwortlich Personen- oder Sachkonten führen
oder verwalten.
(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1 und 3)
2. Kassiererinnen und Kassierer in kleineren Kassen.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 2)
3. Zahlstellenverwalterinnen und -verwalter größerer Zahlstellen.
4. Verwalterinnen und Verwalter von Einmannkassen."
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