Eingruppierung E5
#1

"Beschäftigte mit abgeschlossener Berufsausbildung sind mindestens in EG 5 einzugruppieren." Frage: Bezieht sich das auf die Berufsausbildung in dem Beruf, wo man gerade arbeitet, oder irgendeinen (auch anderen) Berufsabschluss?
Zitieren
#2

Moin,

ein vollständiges Zitat aus der Entgeltordnung beantwortet die Frage. Wenn die EG 5 Fallgruppe 1 aus den Entgeltgruppen 2-12 (Büro-, Buchhalterei-, sonstiger Innendienst und Außendienst) gemeint ist:

"Beschäftigte mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in einem Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren und entsprechender Tätigkeit."

Grüße
1887
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.





NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers