Eingruppierung E4 mit Zulage 9c
#1

Hallo, welche Nachteile hat es, wenn man auf einer E4 eingestellt wird und man noch einen Lehrgang machen muss und solange eine Zulage erhält?
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#2

Nachteil im Vergleich zu was? Die Alternative ist vermutlich nicht eingestellt zu werden. Ob das ein Vor- oder Nachteil ist hängt davon ab was man dann machen würde.

Es geht um ein Bundesland mit Ausbildungs- und Prüfungspflicht und den Verwaltungslehrgang II (bzw. ein ähnlicher Name)?
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#3

Also läuft alles weiter, auch die Stufenlaufzeit?
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#4

Weiterhin wird nicht beschrieben was genau gemeint ist. Was ist alles? Es gilt das was im Tarifvertrag steht. Natürlich hat die Regelung ein paar Nachteile z.B. gegenüber Bereichen wo die Ausbildungs- und Prüfungspflicht nicht greift.
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#5

Also ich habe ein abgeschlossenes Studium, die Stelle ist mit 9c ausgeschrieben. Ich soll aber bis ich den ALG 2 Lehrgang bestanden habe aus E4 mit Zulage zur 9c bezahlt werden. Mit alles meine ich zB. die Stufenlaufzeit, Jahressonderzahlung. Wie wird das dann gewertet?
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#6

Soweit es um die tarifliche Regelung mit der Ausbildungs- und Prüfungspflicht geht (und nicht z.B. als vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit ausgestaltet wird) stellen sich Vor- und Nachteilen gegenüber einer direkten Eingruppierung in die E9c grob so da:
Drei Monate weniger Gehalt (da Zulage erst ab Monat 4).
Niedrigere Überstundenzuschläge.
Verlust von drei Monaten Stufenlaufzeit (außer bei Beginn in Stufe 1, da Bezahlung nach Stufe 2 schon ab 4 Monat und damit höheres Gehalt ab Monat 4 und Gewinn von 9 Monaten Stufenlaufzeit für weitere Stufenaufstiege in der Entgeltgruppe.
Höhere Jahressonderzahlung.
Bei wiederholten nicht bestehen der Prüfung entfällt die Zulage.

Aber nochmal. Es ist ja keine Entscheidung zwischen diesen Optionen sondern vermutlich zwischen Annahme des Vertrages zu den tariflichen Bedingungen oder Verzicht auf das Arbeitsverhältnis.
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#7

Vielen Dank ich wusste es wird einen Nachteil geben. Also 3 Monate das Gehalt nach EG4 ist ja super wenig für eine Tätigkeit, die der 9c entspricht. Danke für deine ausführliche Erklärung. Gibt es einen § in dem dies geregelt ist ? Habe bisher leider nichts dazu gefunden. Ich würde in Stufe 1 beginnen, also verstehe ich es richtig, dass ich dann keine Stufenlaufzeit verliere, sondern weniger Gehalt habe für 3 Monate? Es handelt sich um eine dauerhafte Tätigkeit nach 9c, nicht nur vorrübergehend.
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#8

Ach und noch eine Frage: Warum ist es bei anderen Kollegen möglich, dass sie vorbehaltlich eingruppiert werden in EG9c, aber bei mir so vorgegangen wird? Es handelt sich in beiden Fällen um betriebswirtschaftliche Studiengänge.
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#9

Die Ausbildungs- und Prüfungspflicht ist in der Anlage 1 zum TVöD (VKA) geregelt. Dort in den Vorbemerkungen Nr. 7

3 Monate weniger Gehalt und dann mehr Gehalt, weil eigentlich dann für die Zulage E9c Stufe 2 greift. Plus höhere Jahressonderzahlung. Insgesamt dürfte man sich eher besser stellen als bei direkter Einstellung in der E9c. (Wenn dann die Regelungen so wie von mir angenommen umgesetzt werden.)

Das kann verschiedene Ursachen haben. Arbeitgeber für die die Prüfungspflicht nicht greift. Tätigkeit im direkten Kontext des Studiums. Tätigkeitbereich ohne Prüfungspflicht. Manche kommunale Arbeitgeber wenden auch Tarifrecht falsch an (ignorieren die Prüfungspflicht oder erkennen nicht, dass die Prüfungspflicht bei Tätigkeit die sich auf das Studium bezieht nicht greift.).
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