Eingruppierung E4 mit Zulage 9c
#1

Hallo zusammen,

zum 01.03.2022 werde ich beim Jobcenter (in NRW) eine Vollzeitstelle/unbefristet TVöD VKA 9c beginnen.

Die Eingruppierung erfolgt in EG 4, da ich den Angestelltenlehrgang II nicht habe (wird aber auch nicht verlangt).

Konkrete Formulierung in der Zusage:
Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach den Vorschriften des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD-V). Die Einstellung soll in Entgeltgruppe 4 Stufe 1 mit Zulage nach 9c TVÖD (AT/VERW) erfolgen.

Kurz zu meiner Person:
- Kaufmännische Ausbildung IHK
- Bachelor of Arts - Wirtschaft und Management
- Ende 2022 Master of Science - Human Resource Management

Welche konkreten Nachteile werde ich in der Zukunft haben?
- die ersten drei Monate weniger Gehalt wegen EG 4
Verlust von drei Monaten Stufenlaufzeit (?)

Wird die Jahresonderzahlung nach EG 9c oder EG 4 gezahlt?

#VielenDank
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#2

Wenn die Stelle nur vorübergehend übertragen wurde und eine Zulage gezahlt wird, dann erst ab dem 3. Monat. Erst dann besteht der Anspruch. War bei mir seinerzeit auch der Fall. Die Stufenlaufzeit in Stufe 4 läuft weiter, einen Verlust gibt es da nicht. Lediglich die Zulage wird erst ab dem 4. Monat gezahlt.
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#3

Wenn Dir die Arbeit dauerhaft übertragen wurde, gibt es keine Zulage sondern Du bist eingruppiert. Die Zulage gibt es nur bei vorübergehender Ausübung einer höherwertigen Tätigkeit.
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#4

(17.02.2022, 14:01)Gast schrieb:  Wenn Dir die Arbeit dauerhaft übertragen wurde, gibt es keine Zulage sondern Du bist eingruppiert. Die Zulage gibt es nur bei vorübergehender Ausübung einer höherwertigen Tätigkeit.

Aber es geht vermutlich um die nicht Erfüllung der Ausbildungs- und Prüfungspflicht.
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#5

Jahressonderzahlung. Prozentanteil nach E4 ==> 84,51% [bzw. Anteilig wenn nicht alle Monate mit Einkommen beim Aktuellen Arbeitgeber] des Durchschnittlichen Einkommens Juli-September. Es hängt also davon ab wo die Monate ohne Zulage liegen. Wenn vor Juli wäre die Jahressonderzahlung höher als bei Eingruppierung in der E9c.

Vor- und Nachteile
Die Zulage wäre nach E9c Stufe2 zu zahlen. Insgesamt hängen Vor- und Nachteile nach den ersten drei Monaten vom weiteren Verlauf des Arbeitslebens auf. Es kann im Ergebnis sogar positiv sein.
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#6

Ich mache mal einen generellen Einwand geltend:

Meiner Meinung nach ist eine Eingruppierung in EG 4 durch die Ausbildungs- und Prüfungspflicht keineswegs gerechtfertigt. Ich halte die Anforderungen der EG 9b, Fallgruppe 1, für erfüllt. Wenn deine Tätigkeit nicht deiner Hochschulbildung entspräche, wärst du als quasi "ungelernte Kraft" für einen nach EG 9c bewerteten Arbeitsplatz schließlich eine krasse Fehlbesetzung...
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#7

VIELEN DANK für die schnelle Rückmeldung!

In meinem Fall geht es um die nicht Erfüllung der Ausbildungs- Prüfungspflicht (...) Deshalb werde ich wahrscheinlich dauerhaft in die EG 4 eingruppiert und erhalte alle Zulagen von der EG 9c TVöD.

Die Stufenlaufzeit in meinem Fall habe ich nicht so ganz verstanden

Für März, April und Mai 2022 erhalte ich volles Gehalt nach EG 4

bekomme ich dann ab Juni 2022 die Zulage für EG 9c Stufe 1 (3390.37€) oder Stufe 2 (3640.83 €)

>> Einer von den Kollegen hier hat dazu folgendes geschrieben:
Vor- und Nachteile: Die Zulage wäre nach E9c Stufe2 zu zahlen. Ich habe in diesem Bereich keine Arbeitserfahrung. Es kann im Ergebnis sogar positiv sein. <<

Warum den nach 9c Stufe 2 ? Soviel ich weiß muss man doch mindestens 1 Jahr in Stufe 1 arbeiten damit man in die Stufe 2 kommt. Finanziell wäre das natürlich besser für mich.

Wenn das nicht so sein sollte und ich bekomme die Zulage 9c Stufe 1 dann würde ich in die Stufe 2 erst ab dem 01.06.2023 eingruppiert oder ?

#VielenDank!
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#8

#AKTUELL / VIELEN DANK für die schnelle Rückmeldung!

In meinem Fall geht es um die nicht Erfüllung der Ausbildungs- Prüfungspflicht (...) Deshalb werde ich wahrscheinlich dauerhaft in die EG 4 eingruppiert und erhalte alle Zulagen von der EG 9c TVöD.

Die Stufenlaufzeit in meinem Fall habe ich nicht so ganz verstanden.

Für März, April und Mai 2022 erhalte ich volles Gehalt nach EG 4.

Bekomme ich dann ab Juni 2022 die Zulage für EG 9c Stufe 1 (3390.37€) oder Stufe 2 (3640.83 €)?

>> Einer von den Kollegen hier hat dazu folgendes geschrieben:
Vor- und Nachteile: Die Zulage wäre nach E9c Stufe2 zu zahlen.
Insgesamt hängen Vor- und Nachteile nach den ersten drei Monaten vom weiteren Verlauf des Arbeitslebens auf. Es kann im Ergebnis sogar positiv sein.<<

- Warum den nach 9c Stufe 2 ? Soviel ich weiß muss man doch mindestens 1 Jahr in Stufe 1 arbeiten damit man in die Stufe 2 kommt. Finanziell wäre das natürlich besser für mich.

Wenn das nicht so sein sollte und ich bekomme die Zulage 9c Stufe 1 dann würde ich in die Stufe 2 erst ab dem 01.06.2023 eingruppiert oder ?

#VielenDank!
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#9

Wenn es nicht um die Ausbildungs- und Prüfungspflicht geht müssten Aufgaben nach E4 übertragen werden und dann nach 3 Monaten vorübergehend Aufgaben nach E9c. Für die vorübergehende Übertragung brächte es dann eine inhaltliche Rechtfertigung die mehr sein müsste als der Arbeitgeber will eine Eingruppierung in der E9c verhindern.

Stufe 2 kommt zustande, weil sich die Zulage wegen fehlender Ausbildungs- und Prüfungspflicht und wegen vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten aus der Differenz ergibt, welche bei dauerhafter Eingruppierung erreicht werden würde. Da eine Höhergruppierung aus der Stufe 1 in die Stufe 2 führt wäre auch eine Zulage so zu berechnen,
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#10

Nach meiner Meinung ist die Ausbildungs- und Prüfungspflicht bei dir erfüllt, entweder durch deine zur Tätigkeit passenden Abschlüsse oder, wenn das man zu eng auslegen will, vermutlich auch durch "besonders herausragende Fachkenntnisse in einem Spezialgebiet".

Du hast deinen Arbeitsplatz nicht in der Lotterie gewonnen, sondern wurdest eingestellt, weil du (hoffentlich) die für die Stelle erforderliche Qualifikation hast. Es ist absurd, jemandem einen anspruchsvollen Arbeitsplatz des gD zu übertragen, ihn gleichzeitig tariflich aber so zu behandeln, als könne und wisse er nichts...

Es wäre hilfreich zu wissen, was genau deine Aufgaben sind und was das mit deinen Vorbildungen zu tun hat.
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#11

"besonders herausragende Fachkenntnisse in einem Spezialgebiet"
Es muss aber auch um eine solche Tätigkeit gehen. Normale Jobcentertätigkeit wird das nicht erfüllen.

Für die Ausbildungs- und Prüfungspflicht geht es alleine um formale Abschlüsse. Ob jemand die Kenntnisse auf anderen Weg erlangt hat ist nicht relevant. Ob es sich um Tätigkeiten handelt welche dem vorhandenen Studienabschluss entsprechen lässt sich mangels konkreter Beschreibung nicht einschätzen.
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#12

#VielenDank

Ich persönlich finde das Ganze nicht mehr zeitgemäß. Schließlich erfülle ich alle Zulassungsvoraussetzungen, die in der Stellenausschreibung drinstehen. Nach dem Eingruppierungsschema bin ich aber ungelernt und werde in EG 4 eingruppiert und bekomme erst nach ab dem 4. Monaten alle Zulagen von TVöD 9c.

Kurz zu meiner Person:
- Kaufmännische Ausbildung IHK
- Bachelor of Arts - Wirtschaft und Management
- Ende 2022 Master of Science - Human Resource Management
- über 10 Jahre kaufmännische Praxiserfahrung + 6 Monate Praxiserfahrung beim Jobcenter (selber Fachbereich)

Was ich immer noch nicht so ganz verstanden habe ist das Stufensystem in meinem Fall:

Für März, April und Mai 2022 erhalte ich volles Gehalt nach EG 4.

Ab Juni 2022 erhalte ich die Zulage für EG 9c Stufe 1 (3390.37€) / Stufe 2 (3640.83 €) (warum ich die Stufe 2 erhalten soll habe ich immer noch nicht verstanden. Die Aufgaben werden nicht vorübergehend übertragen sondern dauerhaft. Es handelt sich um eine unbefristete Stelle.

Steige ich dann konsequent auf der EG 9c Ebene die Stufen hoch ? Z.B. nach 2 Jahren in Stufe 2 folgt dann 9c Stufe 3 (+ Jahressonderzahlung) oder?

#VielenDank!
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#13

Zum dritte Mal die Frage: Um was für eine konkrete Tätigkeit geht es???
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#14

Die Stufenlaufzeit läuft in der E4. Nach 12 Monaten in der Stufe 1 dann Stufe 2. Die ganze Zeit wäre die Zulage nach Stufe 2 zu berechnen. (Da eine Höhergruppierung aus der Stufe 1 zur Stufe 2 führen würde und bei der Zulagenberechnung das die Basis ist.)
Irgendwann sollte dann der Angestelltenlehrgang II gemacht sein und damit Höhergruppierung...
Ansonsten wäre Zulage dann nach insgesamt 36 Monaten zur Stufe 3.
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#15

Jobcenter in NRW. - Sachbearbeiter in der Leistungsgewährung SGB II - gehobener Dienst
- unbefristet
- Vollzeit
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