Eingruppierung E4 mit Zulage 9c
#16

Es tut mir Leid, das so hart sagen zu müssen, aber eigentlich hätte man dich für diesen Arbeitsplatz nie einstellen dürfen, da komplette Fehlbesetzung. Bei deiner Vorbildung könnte ich mir einen Einsatz im Bereich der Arbeitsvermittlung / Beschäftigungsförderung / Qualifizierungsmaßnahmen etc. durchaus vorstellen, aber Leistungsgewährung? Wie sagte Dr. House: "Wozu studieren? Es gibt doch Internet."

Wenn beim Jobcenter "einfach irgendjemand" für die Bearbeitung der ALG II-Anträge zuständig ist, wundern mich die katastrophalen Zustände dort (endlose Bearbeitungszeit, rechtswidrige Entscheidungen, hohe Erfolgsquote bei Rechtsmitteln etc.) nicht.

Das ist nicht deine Schuld; jeder hat das Recht, sich für jede Stelle zu bewerben, auch wenn ich dich sehr mutig finde. Das sage ich als früherer Sozialhilfesachbearbeiter (in der Vor-HartzIV-Zeit), der diese Tätigkeit trotz des richtigen Studiums und trotz 3 Monaten praktischer Sozialhilfe-Erfahrung in der Ausbildung überaus herausfordernd fand. Aber vielleicht sind halt auch die Ansprüche des Dienstherrn an die Beschäftigten und der Beschäftigten an sich selbst unterschiedlich.
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#17

(18.02.2022, 09:49)Gast schrieb:  Nach meiner Meinung ist die Ausbildungs- und Prüfungspflicht bei dir erfüllt, entweder durch deine zur Tätigkeit passenden Abschlüsse oder, wenn das man zu eng auslegen will, vermutlich auch durch "besonders herausragende Fachkenntnisse in einem Spezialgebiet".

Du hast deinen Arbeitsplatz nicht in der Lotterie gewonnen, sondern wurdest eingestellt, weil du (hoffentlich) die für die Stelle erforderliche Qualifikation hast. Es ist absurd, jemandem einen anspruchsvollen Arbeitsplatz des gD zu übertragen, ihn gleichzeitig tariflich aber so zu behandeln, als könne und wisse er nichts...

Es wäre hilfreich zu wissen, was genau deine Aufgaben sind und was das mit deinen Vorbildungen zu tun hat.

Wir reden hier nicht von Beamten sondern von Tarifbeschäftigten. Da gibt es keine gehobenen Dienst oder sowas.
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#18

(22.02.2022, 08:53)Gast schrieb:  Es tut mir Leid, das so hart sagen zu müssen, aber eigentlich hätte man dich für diesen Arbeitsplatz nie einstellen dürfen, da komplette Fehlbesetzung. Bei deiner Vorbildung könnte ich mir einen Einsatz im Bereich der Arbeitsvermittlung / Beschäftigungsförderung / Qualifizierungsmaßnahmen etc. durchaus vorstellen, aber Leistungsgewährung? Wie sagte Dr. House: "Wozu studieren? Es gibt doch Internet."

Wenn beim Jobcenter "einfach irgendjemand" für die Bearbeitung der ALG II-Anträge zuständig ist, wundern mich die katastrophalen Zustände dort (endlose Bearbeitungszeit, rechtswidrige Entscheidungen, hohe Erfolgsquote bei Rechtsmitteln etc.) nicht.

Das ist nicht deine Schuld; jeder hat das Recht, sich für jede Stelle zu bewerben, auch wenn ich dich sehr mutig finde. Das sage ich als früherer Sozialhilfesachbearbeiter (in der Vor-HartzIV-Zeit), der diese Tätigkeit trotz des richtigen Studiums und trotz 3 Monaten praktischer Sozialhilfe-Erfahrung in der Ausbildung überaus herausfordernd fand. Aber vielleicht sind halt auch die Ansprüche des Dienstherrn an die Beschäftigten und der Beschäftigten an sich selbst unterschiedlich.

Die sind in der Tat unterschiedlich beim Jobcenter. Insbesondere die BA stellt ein, was nicht bei 3 auf dem Baum ist.  Auch Friseusen in der Leistungsabteilung, ja sogar in der Widerspruchstelle.
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#19

"Die sind in der Tat unterschiedlich beim Jobcenter. Insbesondere die BA stellt ein, was nicht bei 3 auf dem Baum ist. Auch Friseusen in der Leistungsabteilung, ja sogar in der Widerspruchstelle."

Da muss ich dir widersprechen. Ohne einen Hochschulabschluss mind. Bachelor / AL2 wirst du nicht mal zum Vorstellungsgespräch eingeladen.
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#20

Hallo,

ich würde gerne wissen, wie der Job bei dir weiterverlaufen ist,

Gerade bekam ich Bescheid, dass ich eine Stelle im Jobcenter beginnen kann. Da war die Rede von einer Nebenabrede und dem Angestelltenlehrgang nach dem Ende der Probezeit. Die Nebenabrede zu unterzeichnen wurde angeraten, da ich sonst EG4 hätte? Jedenfalls bekomme ich in paar Tagen dazu schriftlich Informationen.

Nun fand ich dieses Thread und mich würde einfach interessieren wie es beim Fragesteller nun weiterverlaufen ist.

In paar Tagen bekomme ich meine Infos zusammengefasst. Ich nehme an, dass bei mir es ähnlich zu dir liegt. 
Unabhängig der letzten Kommentare im Thread;
Wie ist es denn bei dir weitergegangen beruflich und auch bezüglich der Tarifierung?

Das würde mich sehr freuen, wenn du hier nochmal dazu etwas schreiben könntest.

Viele Grüße
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#21

(22.02.2022, 18:50)Gast schrieb:  "Die sind in der Tat unterschiedlich beim Jobcenter. Insbesondere die BA stellt ein, was nicht bei 3 auf dem Baum ist.  Auch Friseusen in der Leistungsabteilung, ja sogar in der Widerspruchstelle."

Da muss ich dir widersprechen. Ohne einen Hochschulabschluss mind. Bachelor / AL2 wirst du nicht mal zum Vorstellungsgespräch eingeladen

Beim Arbeitsamt schon. Da hatte ich besagte Friseuse als Kollegin. Angestellt vom Arbeitsamt.
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