Eingruppierung Controller 10 oder 11
#1

Unter welchen Vorraussetzungen kann der Controller in die 11 eingruppiert werden? Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen? Kann die selbstständige Bearbeitung des Aufgabengebietes ein Grund für die höhere Eingruppierung sein?
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#2

"Unter welchen Vorraussetzungen kann der Controller in die 11 eingruppiert werden?"
Wenn die übertragenen Aufgaben entsprechend zu bewerten sind.

Als Beispiel in der E11 wird im Tarifvertrag genannt:
"11.4.1 Ermittlung von bereichsübergreifenden Vergleichszahlen, Soll-/Ist-Vergleich und Abweichungsanalysen als Controller"

Abstrakt sind es:
"11.1 Arbeitnehmer mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und entsprechenden Tätigkeiten sowie"
[aber nur ohne einschlägige Berufserfahrung von mindestens ein Jahr, sonst E12]
"11.2 Arbeitnehmer, deren Tätigkeiten sich durch das Maß der Verantwortung erheblich aus der Entgeltgruppe 10.1 herausheben"
"11.3 Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer Fähigkeiten oder Erfahrungen entsprechende gleichwertige Tätigkeiten ausüben"


"Kann die selbstständige Bearbeitung des Aufgabengebietes ein Grund für die höhere Eingruppierung sein?" 
Nicht für den Unterschied E10 zu E11. Eine selbständige Bearbeitung wird schon für niedrigere Entgeltgruppen vorausgesetzt.
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