Eingruppierung Beistand im Jugendamt
#1

Ich klage z.Z. gegen meinen Arbeitgeber auf Eingruppierung in die 9c. Die Richterin ist nicht überzeugt, dass die Tätigkeit die Voraussetzungen der Entgeltgruppe erfüllt. Ich benötige Argumente für die besondere Schwierigkeit und Bedeutung dieser Tätigkeit, auch im Vergleich mit der Tätigkeit des UVG Rückgriff.
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#2

Die Richterin hat wohl recht!
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#3

Was sagt denn der Anwalt dazu?
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