Eingruppierung Bürgerservice in E 7
#1

Hallo zusammen,

ich möchte meine Kolleginnen im Bürgerservice gerne von E 6 nach E 7 eingruppieren lassen.

Unter dem Link https://www.kommunalforum.de/tvoed_beisp...ierung.php ist unter E 7 eine Eingruppierung von Verwaltungsfachangestellten als SachbearbeiterInnen im Bürgeramt / Bürgerbüro (z.B. Vollzug Melderecht, Personalausweis- und Passrecht) aufgeführt.

Wie kann ich die geforderten 1/5 selbständigen Leistungen gegenüber unserem Personalamt begründen?
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#2

Moin,

es wird niemand eingruppiert, Beschäftigte sind nach Maßgabe der auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert. Sind Arbeitsvorgänge im Umfang von mindestens 20 % wirksam übertragen, die ein den vorausgesetzten Fachkenntnissen entsprechendes selbständiges Erarbeiten eines Ergebnisses unter Entwicklung einer eigenen geistigen Initiative voraussetzen, liegt eine Eingruppierung der EG 7 mindestens vor. In Kenntnis der sich dazu wiederholenden Rechtsprechung des BAG kann man das begründen.

Grüße
1887
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#3

Das ist leider extrem schwierig zu begründen und nachzuweisen. Es dürfte wirklich im konkreten Einzelfall darauf ankommen, welche Tätigkeiten und "Befugnisse" bei der einzelnen Sachbearbeiterin angesiedelt sind. Es darf z. B. keine "Teamleitung" geben, die sich schwerpunktmäßig um die "Problemfälle kümmert, damit den anderen Kolleginnen nur die Standardfälle bleiben.

Wenn jemand z. B. nur Ausweispapiere aushändigt, Müllsäcke verkauft und Kopien beglaubigt (hierfür gibt es ja mancherorts einen "Schnellschalter"), ist EG 6 wohl schon zu viel. Wenn jeder dagegen alles macht, also auch Zwangsverfahren und Bußgeldverfahren bei unterbliebener Anmeldung, eigenständige Beurteilung vorgelegter ausländischer Heiratsurkunden, Festlegung von Haupt- oder Nebenwohnung, Bearbeitung von Rückmeldungen mit Schriftverkehr bei Unklarheiten / Abweichungen und dergleichen mehr, sollte man mal 1 Monat lang aufschreiben, wie viele dieser Tätigkeiten mit welcher Zeitdauer angefallen sind; dann hat man eine Argumentationshilfe in der Hand.

Unter Umständen kommt man dann soger zu EG 8, was in unserem Meldeamt (zu Recht) der Fall ist, da dort eine einzige Sachbearbeiterin eigenständig und eigenverantwortlich für alles zuständig ist.
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#4

Herzlichen Dank für die Infos.
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