Eingruppierung Azubi nach Übernahme
#1

Hallo zusammen,

ich soll nach Beendigung meiner Ausbildung in die EG6 eingruppiert werden, obwohl ich eine EG8er Stelle besetzen werde.
Das wird bei uns immer so gehandhabt, dass man ein Jahr nach der Ausbildung in die EG6 eingruppiert wird, obwohl man u.U. auf einer höheren Stelle sitzt.

Ist das gesetzlich irgendwo geregelt?
(Bundesland NRW)

Danke!
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#2

Entscheidend ist ob Aufgaben nach E8 dauerhaft übertragen werden. Stellen etc. sind nicht relevant. Wenn Aufgaben nach E8 übertragen werden bist du in E8 eingruppiert. Wenn der Arbeitgeber die nur nach E6 bezahlt wäre dann der Anspruch auf Bezahlung nach E8 schriftlich geltend zu machen und ggf. vor Gericht durchzusetzen. Es kommt in der Praxis aber durchaus vor, dass bestimmte Aufgaben noch nicht übertragen werden.
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#3

Wie bereits dargestellt richtet sich die Eingruppierung "automatisch" nach der arbeitsvertraglich vereinbarten auszuübenden Tätigkeit. Hinsichtlich dieser tarifvertraglichen Rechtsfolge hat der Arbeitgeber also keinen "Gestaltungsspielraum". Wo er "gestalten" kann, ist wie erwähnt bei der "auszuübenden Tätigkeit", jedoch nur wenn beide Vertragsparteien (also Arbeitgeber und Arbeitnehmer) dies einvernehmlich (arbeitsvertraglich) vereinbaren. Dann werden halt zu Beginn des Arbeitsverhältnisses noch nicht vollumfänglich "auszuübende Aufgaben" vereinbart, die zu einer höheren Entgeltgruppe führen, sondern erst - mittels einvernehmlicher Vertragsgestaltung - zu einem späteren Zeitpunkt. Bis dahin vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien halt "andere" (im tarifvertraglichen Sinne geringwertigere) "auszuübende Tätigkeiten", die zwangsläufig zu einer geringeren Entgeltgruppe (nach der einschlägigen Entgeltordnung) führen. Das ist alles bzw. der tarifvertragliche Hintergrund.
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