Eingruppierung Arbeiter
#1

hallo zusammen,

wie ist ein arbeiter nach ca. 20 jahren beschäftigung bei der stadt einzugruppieren ?

durch die auffindbaren tabellen im netz bin ich nicht schlau geworden ?
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#2

hm.. wenn das hier niemand weiss, wer dann ?

vielleicht erbarmt sich ja doch jemand noch und kann weiterhelfen ?

lg
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#3

(22.09.2009, 09:30)Gast schrieb:  hallo zusammen,

wie ist ein arbeiter nach ca. 20 jahren beschäftigung bei der stadt einzugruppieren ?

durch die auffindbaren tabellen im netz bin ich nicht schlau geworden ?

da mußt du mal konkreter werden. Nach 20 jahren ist er doch eingruppiert ?
Ja Arbeiter allein ungelernt ? Facharbeiter?
Hier zwei Beispiele bei 20 jahren Beschäftigung

Straßenkehrer E 3 = ca 2100 €/Mon/brutto

Handwerker Schlosser / Schreiner / Straßenbauer
je nach Einsatz E5 bis E8 so zwischen 2300 und 2800 €/Mon/brutto
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#4

Hallo!
Die früheren Lohngruppen (zu BAT/BMTG-Zeiten) der Arbeiter wurden durch landesbezirkliche Zusatztarifverträge geregelt, also in jedem Bundesland anders. Mit Einführung des TVöD im Oktober 2005 wurden die Arbeiter dann in die Entgeltgruppen des TVöD übergeleitet.

Da es noch keine neuen Eingruppierungsvorschriften gibt, werden die alten Regelungen nach wie vor angewandt!! Bei uns in Schleswig-Holstein beispielsweise richtet sich die Lohngruppe nach der Vorbildung (ungelernt, Gesellenbrief) und der Tätigkeit (es gibt ein genaues Verzeichnis, in welcher Lohngruppe bestimmte Berufsgruppen eingruppiert werden. Die meisten Lohngruppen hatten einen Zeit- oder Bewährungsaufstieg, d. h. nach einigen Jahren ging es automatisch (oder nach entsprechender Bewährung) eine Lohngruppe höher.

Frag doch einfach mal in Deiner Personalabteilung nach....

LG
Steffi
P.S: Die Eingruppierung der Arbeiter ist Gott sei Dank viel einfacher als bei Angestellten :-)
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