Im TVöD (gültig für Städte und Gemeinden) wird man als Techniker zwischen Entgeltgruppe 8 und 9b eingruppiert. Voraussetzung ist aber, dass man entsprechende Tätigkeiten ausübt. Siehe: Entgeltgruppen von Technikern im Öffentlichen Dienst
Etwas anderes gilt bei Bauhöfen, für die der Tarifvertrag der Länder (TV-L) oder der Tarifvertrag der Versorgungsbetriebe (TV-V) Anwendung findet.