Eingruppierung 9c
#1

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zu der Eingruppierung in die Entgeltgruppe 9c.
Ich bin gelernte Steuerfachangestellte und staatlich anerkannte Betriebswirtin. Reichen diese Voraussetzungen aus, um in die Entgeltgruppe 9c eingruppiert zu werden oder bräuchte ich hierfür noch den Ausbildungslehrgang II?
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#2

Eingruppierung nach welchen Abschnitt der Entgeltordnung, welches Bundesland und es geht um den TVöD (VKA) und nicht TVöD (Bund)?
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#3

in Niedersachsen und es geht um TVöD (VKA)
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#4

Es kommt darauf an ob die Ausbildungs- und Prüfungspflicht greift. Das hängt u.a. vom Tätigkeitsbereich ab. Daneben kommt es bei einem befristeten Vertrag nicht zur Anwendung.

Daneben ist zu unterscheiden zwischen der Eingruppierung und den Anforderungen in der Ausschreibung. D.h. selbst wenn man so eingruppiert werden kann, könnte der Arbeitgeber in der Ausschreibung Anforderungen setzen, die man dann nicht erfüllt. Dann bekommt man die Stelle nicht.
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#5

Guten Morgen,
die Stelle wurde noch nicht ausgeschrieben. Die Ausschreibung soll noch erfolgen. Dann müsste man die Ausbildungs- und Prüfungspflicht klären für eine Stelle als Sachbearbeiter im Rechnungsprüfungsamt. Vielen Dank für die Antwort!
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