31.10.2019, 21:17
Hallo miteinander,
zurzeit bin ich als Beschäftigter in einer Naturschutzbehörde angestellt.
Ich habe einen M. Sc. Abschluss eines wissenschaftlichen Studiengangs.
Die Berufsbezeichneinung "Ingenieur" darf ich führen. Jedoch ist fraglich, ob die sonstigen Kriterien (Abschnitt III, Ziff. 3 Nr. 1 a.) erfüllt sind. Lediglich planungsrechtliche Grundlagen wurden in meinem Studium behandelt (jedoch tiefgreifende Kenntnisse im Berufsleben erworben).
Nun stellt sich mir die Frage, ob meine Entgeltgruppe nach den allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen oder nach den speziellen Tätigkeitsmerkmale für Ingeneure beurteilt wird.
Vorab besten Dank!
zurzeit bin ich als Beschäftigter in einer Naturschutzbehörde angestellt.
Ich habe einen M. Sc. Abschluss eines wissenschaftlichen Studiengangs.
Die Berufsbezeichneinung "Ingenieur" darf ich führen. Jedoch ist fraglich, ob die sonstigen Kriterien (Abschnitt III, Ziff. 3 Nr. 1 a.) erfüllt sind. Lediglich planungsrechtliche Grundlagen wurden in meinem Studium behandelt (jedoch tiefgreifende Kenntnisse im Berufsleben erworben).
Nun stellt sich mir die Frage, ob meine Entgeltgruppe nach den allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen oder nach den speziellen Tätigkeitsmerkmale für Ingeneure beurteilt wird.
Vorab besten Dank!