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Hallo ich habe eine Frage zur falschen Eingruppierung TVL
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Ich bin im Moment in der EG 4 Stufe 3 .. lt. VERDI müsste ich für meine Tätigkeiten die ich tatsächlich täglich ausübe mindestens die EG 6 Tendenz zur EG 8 .. was hab ich für Möglichkeiten dieses durchzusetzen?
Die Qualität der Einschätzung von verdi zu Eingruppierungsfragen ist sehr gemischt. Schon mindestens E6 mit Tendenz zur E8 wirft Fragen auf. (Sind Zeitanteile unklar oder Bewertungen von Arbeitsvorgängen) Gibt es eine Übersicht der Arbeitsvorgänge mit Zeitanteilen und Bewertungen.? (Sind die Arbeitsvorgänge und Zeitanteile strittig mit Arbeitgeber oder nur die Bewertung?)
Aber wenn man da Mitglied ist werden die erläutern wir man vorgeht.
1. Schriftlich den Anspruch geltend machen.
2. Gespräch mit Arbeitgeber.
3. Wenn 2. zu keiner Einigung führt Klage.
Die Darlegungslast bei der Klage liegt beim Kläger. Er muss also die Arbeitsvorgänge und deren Bewertung darlegen. Dass ein Arbeitgeber E8 Aufgaben für E4 Aufgaben hält ist ziemlich selten.
Welcher Abschnitt der Entgeltordnung/was für Tätigkeiten?
Es kommt im Übrigen auch nicht auf die "ausgeübte", sondern auf die "auszuübende", also die arbeitsvertraglich vereinbarte Tätigkeit an (§ 12 TV-L).
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Die Tätigkeit, welche die EG 8 berechtigt, wird zeitlich zu 60 % erfüllt .. die anderen 40 % wäre eine EG 6 .. diese Arbeiten machte ich täglich .. es ist keine Höhergruppierung im klassischen Sinne sondern eine falsche Eingruppierung von Beginn an
Dann viel Erfolg bei der Erhebung der Eingruppierungsfeststellungsklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht.