31.10.2025, 15:39
Hi, habe eine Frage zur Eingruppierung TvÖD Kommunen. Die aktuelle Stellenbewertung ergibt eine Wertigkeit von 9c. Da in der ursprünglichen Stellenausschreibung als Qualifikation „Hochschulabschluss oder vergleichbare Qualifikation“ stand, soll nun aufgrund fehlenden Hochschulabschlusses eine EG tiefer in 9b eingruppiert werden. Was meint ihr dazu? Paragraph 12 TvÖD anwendbar oder doch rechtmäßig?
Danke für eure Einschätzung.
Danke für eure Einschätzung.


