Eingruppierung
#1

Hallo,

ist es richtig, dass nur mit der Verwaltungsfachangestelltenausbildung, bzw. mit dem BL1 eine Höhergruppierung als EG 5 möglich ist?

Leider kann ich es so nirgends heraus lesen. Kriterien sind ebenso Stellenbewertung, Stellenbeschreibung und Berufserfahrung.

Das ist allerdings die Aussage meines AGs, dass ich nicht höhergruppiert werden kann ohne diese Qualifikation BL1, obwohl ich ein sehr umfangreiches Tätigkeitsfeld mit viel Verantwortung habe in hauptsächlich selbstständiger Arbeit.
Es geht auch nicht nur um mich, wir haben hier etliche Angestellte, die in EG 5 sind. Allein aber durch die technische Entwicklung ist dieses Gehalt nicht mehr zeitgemäß.

Vielen Dank für eine Antwort!
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#2

"ist es richtig, dass nur mit der Verwaltungsfachangestelltenausbildung, bzw. mit dem BL1 eine Höhergruppierung als EG 5 möglich ist?"
Nein. Aber im Bereich TVöD (VKA) gibt es in vielen Bundesländer eine "Ausbildungs- und Prüfungspflicht". Diese gilt aber auch nur für bestimmte Abschnitte der Entgeltordnung:
TVöD Eingruppierungsregelungen

Auch ist dann eine Zulage vorgesehen so dass man finanziell keine größeren Nachteile hat, wenn man bereit ist den BL1 zu machen und nicht ggf. nicht besteht.
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#3

(09.04.2025, 15:42)Gast schrieb:  "ist es richtig, dass nur mit der Verwaltungsfachangestelltenausbildung, bzw. mit dem BL1 eine Höhergruppierung als EG 5 möglich ist?"
Nein. Aber im Bereich TVöD (VKA) gibt es in vielen Bundesländer eine "Ausbildungs- und Prüfungspflicht". Diese gilt aber auch nur für bestimmte Abschnitte der Entgeltordnung:
TVöD Eingruppierungsregelungen

Auch ist dann eine Zulage vorgesehen so dass man finanziell keine größeren Nachteile hat, wenn man bereit ist den BL1 zu machen und nicht ggf. nicht besteht.

VIELEN DANK!
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