09.04.2025, 15:21
Hallo,
ist es richtig, dass nur mit der Verwaltungsfachangestelltenausbildung, bzw. mit dem BL1 eine Höhergruppierung als EG 5 möglich ist?
Leider kann ich es so nirgends heraus lesen. Kriterien sind ebenso Stellenbewertung, Stellenbeschreibung und Berufserfahrung.
Das ist allerdings die Aussage meines AGs, dass ich nicht höhergruppiert werden kann ohne diese Qualifikation BL1, obwohl ich ein sehr umfangreiches Tätigkeitsfeld mit viel Verantwortung habe in hauptsächlich selbstständiger Arbeit.
Es geht auch nicht nur um mich, wir haben hier etliche Angestellte, die in EG 5 sind. Allein aber durch die technische Entwicklung ist dieses Gehalt nicht mehr zeitgemäß.
Vielen Dank für eine Antwort!
ist es richtig, dass nur mit der Verwaltungsfachangestelltenausbildung, bzw. mit dem BL1 eine Höhergruppierung als EG 5 möglich ist?
Leider kann ich es so nirgends heraus lesen. Kriterien sind ebenso Stellenbewertung, Stellenbeschreibung und Berufserfahrung.
Das ist allerdings die Aussage meines AGs, dass ich nicht höhergruppiert werden kann ohne diese Qualifikation BL1, obwohl ich ein sehr umfangreiches Tätigkeitsfeld mit viel Verantwortung habe in hauptsächlich selbstständiger Arbeit.
Es geht auch nicht nur um mich, wir haben hier etliche Angestellte, die in EG 5 sind. Allein aber durch die technische Entwicklung ist dieses Gehalt nicht mehr zeitgemäß.
Vielen Dank für eine Antwort!