Eingruppierung
#1

Hallo, ich arbeite seit 22 Jahren in einer Pflegeeinrichtung. Auch wir sollen jetzt endlich nach Tarif bezahlt werden. Allerdings sollen unsere Betriebszugehörigkeitsjahre gedrittelt werden, das heißt, dass mir nur 7,3 Jahre anerkannt werden. Ist das rechtens?
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#2

Nein, eine Drittelung der Betriebsangehörigkeit ist nicht zulässig. Aber eine Stufenzuordnung könnte ggf. auch in Stufe 1 erfolgen. TVöD/und TV-L sowie TV-Ü enthalten keine Regelung zur erstmaligen Anwendung des Tarifvertrags. Entweder müssen dazu Regelungen in einem Anerkennungstarifvertrag getroffen werden oder der Arbeitgeber hat dort einigen Spielraum.
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