Eingruppierung
#1

Ich bin in einer Gemeinde Entgeltgruppe VI TVöD tätig und soll nun selbstständig eine Satzung erlassen und Beschlussvorlagen erstellen.
Fällt das unter meine Entgeltgruppe? 
Ich bin Sachbearbeiterin im Sozialamt mit AL I.
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#2

Du sollst die Satzung ganz bestimmt nicht erlassen, sondern einen Textvorschlag machen. Und du sollst auch ganz sicher nicht jeden Tag einen Textvorschlag für eine weitere Satzung aus einem jeweils anderen Sachbereich machen.

Auch in EG 6 sollte man bereit und in der Lage zu sein, sich zu Angelegenheiten, die zum Aufgabengebiet gehören, Gedanken zu machen...
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#3

Es kommt darauf an.

Normalerweise haben die Kommunalverbände (Städte- und Gemeindebund, Städtetag, Landkreistag des jeweiligen Bundeslandes) Mustersatzungen. Die nimmst Du und setzt den Namen Deiner Gemeinde ein. Dann schaust Du vielleicht noch, ob irgendetwas gar nicht passt, was Du streichen musst.

Wenn es aber zu einem Thema keine Mustersatzung geben sollte (höchst unwahrscheinlich), dann halte ich eine Sachbearbeiterin mit AL 1 für überfordert.
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