Einebnung von Grabstätten durch die Gemeinde
#1

Hallo,

Ich habe eine Frage bezüglich der Einebnung von Grabstätten durch die Gemeinde. Mir kam zu Ohren, dass dies eine gewinnbringende Tätigkeit sein soll und demnach als Betrug gilt. Stimmt dies?
Beziehungsweise welcher Gesetzestext ist dazu passend?

Beste Grüße
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#2

Moin,

und das kommt jetzt von welchem Stammtisch? Die Einebnung von Gräbern ist in Friedhofsordnungen/-satzungen geregelt. Es gibt jede Menge verschiedene davon und zumindest ein Teil wird für die vorzeitige Einebnung Gebühren vorsehen. Bei der Menge wird es auch rechtswidrige geben, was aber nicht gleichzusetzen ist mit Betrug. So ist die Frage auf jeden Fall nicht zu beantworten.

Grüße
1887
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#3

Geht es vielleicht nicht um “Betrug“, sondern eine Ihrer Meinung nach unzulässige wirtschaftliche Betätigung, weil diese Einebnung private Unternehmen auch durchführen könnten? Darüber könnte man vielleicht (!) diskutieren. Die Gesetze der Länder sind in Bezug auf wirtschaftliche Betätigung der Kommunen unterschiedlich streng, in welchem Bundesland spielt dies denn?
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