Einarbeitung im Behörden
#1

Hallo liebe community,

ich hätte da eine allgemeine Frage: Ich habe letztes Jahr meine Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte abgeschlossen und arbeite seither bei meinem AG. Jedoch ist die Einarbeitung nicht ganz optimal gewesen, aber vieles konnte ich mir auch selber erklären und verstehen. Mein Chef war bisher immer zufrieden mit meiner Leistung und ich habe auch die mir gegebenen Aufgaben immer erledigt.

Jetzt gab es einen Vorgesetztenwechsel und jetzt ist man von meiner Leistung enttäuscht (weil ich anscheinend Dinge falsch mache, die vorher nicht angekreidet wurden) und fragt sich auch, ob meine Entgeltgruppe gerecht ist, weil ich anscheinend nicht das leiste, was ich eigentlich leisten sollte (?). Hier würde ich gerne wissen, wer sozusagen "recht" hat und habe mir gedacht, dass es eventuell ein Konzept gibt, wie man neue Mitarbeiter einarbeitet (Zielvorstellung, Anforderungen, Wissensstand, Seminare).

Gibt es generell sowas wie ein Einarbeitungskonzept oder onboarding in Behörden, welches der Mitarbeiter sehen kann? Kann ich das von meinem Chef oder wem auch immer zeigen lassen?

Wie sieht es bei euch aus? Setzt man die Leute einfach an den Platz und dann sollen sie machen und wenn Fragen sind sollen sie sich an ihre Ansprechperson wenden?

Liebe Grüße
Zitieren
#2

"Gibt es generell sowas wie ein Einarbeitungskonzept oder onboarding in Behörden, welches der Mitarbeiter sehen kann?"
Mal gibt es solche Konzepte, mal nicht. Mal auf Ebene der Behörde, mal auf Ebene von Teilstrukturen der Behörde.

"Kann ich das von meinem Chef oder wem auch immer zeigen lassen?"
Man kann darum bitten. Ein Anspruch besteht nicht und es muss auch kein schriftliches Konzept geben.
Natürlich sollte man mit dem Vorgesetzten über die Einarbeitung sprechen. Dies möglichst früh und dann auch weiter während der Einarbeitungsphase.

"Setzt man die Leute einfach an den Platz und dann sollen sie machen und wenn Fragen sind sollen sie sich an ihre Ansprechperson wenden?"
Es gibt ein Konzept der Einarbeitung mit Betreuung und Zwischengesprächen zu bestimmten Zeiträumen. Für eigene Auszubildende nach der Übernahme etwas weicher, weil eine Probezeitkündigung da ja keine Option ist. Der Aspekt also entfällt.
Zitieren
#3

Eine allgemeingültige Antwort kann es nicht geben, da das Vorgehen sowohl von der Behörde an sich als auch von den konkreten Vorgesetzten/Kollegen abhängt. Bei großen Behörden wird es tendenziell eher eine "koordinierte" Einarbeitung geben als in kleinen Behörden.

Idealerweise ist der Vorgänger zur Einarbeitung noch anwesend oder es gibt mehrere Personen, die das gleiche Fachgebiet bearbeiten und mit denen man sich ständig besprechen kann. Ungünstig ist, wenn man den Vorgänger nicht mehr getroffen hat und sich sonst niemand gut mit den Arbeitsinhalten auskennt.

Der Inhalt der Stelle sollte sich grob aus der Stellenbeschreibung ergeben. Wenn es dort Dinge gibt, die man nicht kann bzw. mit denen man sich nicht auskennt, muss man das dem Vorgesetzten sagen und um entsprechende Erklärung oder den Besuch eines Seminars bitten. Das ist auch absolut nicht "ehrenrührig", da von niemandem erwartet werden kann, nach der Ausbildung (oder auch zig Jahre später) alles zu können, obwohl man mit der konkreten Thematik vielleicht noch nie zu tun hatte. Freilich ist man auch selbst verpflichtet, sich um die Aneignung der erforderlichen Kenntnisse zu bemühen, indem man z. B. Fachliteratur liest oder ganz simpel immer wieder Fragen stellt. Und wenn es im eigenen Umfeld niemanden gibt, der die Fragen beantworten kann (oder will), spricht nichts dagegen, auch mal in anderen Behörden anzurufen und zu fragen, wie man dort vorgeht. Für mich als Beschäftigten einer kleineren Kommunalverwaltung ist der Austausch mit den "FunktionskollegInnen" seit jeher selbstverständlich gewesen und wird auch nach über 20 Jahren in meiner derzeitigen Position noch praktiziert (auch dann weiß man nämlich immer noch nicht alles).

Falls du (was aus der Ferne niemand beurteilen kann) tatsächlich einen Arbeitsplatz haben solltest, dem du aufgrund deines Ausbildungs- und Kenntnisstandes nicht gewachsen bist (es gibt ja durchaus Jobs, für die man ein paar Jahre praktische Erfahrung z. B. als Mitarbeiter braucht), hat dein Arbeitgeber eine falsche Personalentscheidung getroffen, die aber nicht deine Schuld ist.
Zitieren
#4

Da sprichst Du ein problematisches Thema in der öffentlichen Verwaltung an.

Ich habe da schon sehr viel erlebt. Von einer systematischen, 6 Monate langen Einarbeitung (Großstadt) bis zum Ins-Kalte-Wasser-Werfen (Kleinstadt) ohne jegliche Einarbeitung war alles dabei.

Nach meiner Erfahrung arbeiten große Verwaltungen die neuen Mitarbeiter besser ein. Das liegt daran, dass in kleinen Verwaltungen nur wenige Mitarbeiter gewisse Arbeitsgebiete bearbeiten. Manchmal weiß nur 1 Mitarbeiter Bescheid, das heißt es gibt gar keine Vertretung. Wenn dieser 1 Mitarbeiter durch Krankheit, Schwangerschaft oder Kündigung dann relativ plötzlich ausfällt, ist niemand da, der Dich richtig einarbeiten kann.

Leider gehört zur Wahrheit auch, dass manche Kollegen die neuen Mitarbeiter ganz bewusst nicht richtig einarbeiten, um das "Herrschaftswissen" bei sich zu behalten und selbst besser dazustehen. Es besteht auch eine gewisse Konkurrenzsituation unter Mitarbeitern der Verwaltung (besonders unter den Mitarbeitern, die noch Karriere machen wollen).
Zitieren
#5

Vielen Dank für die Antworten. Daraus kann ich auf jeden Fall was für mich mitnehmen für die Zukunft und auch besser selber darauf achte, wie ich meine Einarbeitung empfinde. Da ist schon einiges leider nicht so gut gelaufen.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Personalabbau bei Behörden wegen Ansteckungsgefahr ?
- Onlinetest: Unterschiedliche Behörden, gleiches Institut

NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers