EG 9c im öffentlichen Dienst mit Personalfachkauffrau (IHK) möglich?
#1

Hallo zusammen,

ich arbeite seit April 2026 bei einer kommunalen Betreuungsbehörde in Sachsen-Anhalt und bin derzeit in EG 9a eingruppiert.

Vor meinem Stellenantritt habe ich die Aufstiegsfortbildung zur Geprüften Personalfachkauffrau (IHK) erfolgreich abgeschlossen. Der Abschluss ist dem DQR-Niveau 6 zugeordnet und damit dem Bachelor gleichgestellt.

Aktuell wird bei unserem Personalamt geprüft, ob ich mich mit diesem Abschluss perspektivisch auch auf Stellen der Entgeltgruppe 9c bewerben könnte.

Daher meine Frage:

Ist der Abschluss ,,Geprüfte Personalfachkauffrau (IHK)" grundsätzlich ausreichend, um sich im öffentlichen Dienst auf eine EG-9c-Stelle zu bewerben, oder wird hierfür zwingend ein Hochschulabschluss benötigt?

Über Erfahrungswerte oder Hinweise auf tarifliche bzw. rechtliche Grundlagen würde ich mich sehr freuen.

Vielen Dank!
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#2

Tariflich gibt es keine Qualifikationsanforderungen für die Übertragung von Aufgaben der E9c. Die Frage der Qualifikation kann lediglich für die Eingruppierung eine Rolle spielen. (Da es in Sachsen-Anhalt keine Ausbildungs- und Prüfungspflicht gibt ist es für die Eingruppierung in den meisten Abschnitten der Entgeltordnung kein Problem) Allerdings kann der Arbeitgeber definieren welche Anforderungen in der Ausschreibung verlangt werden. Das kann auch ein Studium sein.
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