24.06.2026, 10:31
Hallo zusammen,
ich arbeite seit April 2026 bei einer kommunalen Betreuungsbehörde in Sachsen-Anhalt und bin derzeit in EG 9a eingruppiert.
Vor meinem Stellenantritt habe ich die Aufstiegsfortbildung zur Geprüften Personalfachkauffrau (IHK) erfolgreich abgeschlossen. Der Abschluss ist dem DQR-Niveau 6 zugeordnet und damit dem Bachelor gleichgestellt.
Aktuell wird bei unserem Personalamt geprüft, ob ich mich mit diesem Abschluss perspektivisch auch auf Stellen der Entgeltgruppe 9c bewerben könnte.
Daher meine Frage:
Ist der Abschluss ,,Geprüfte Personalfachkauffrau (IHK)" grundsätzlich ausreichend, um sich im öffentlichen Dienst auf eine EG-9c-Stelle zu bewerben, oder wird hierfür zwingend ein Hochschulabschluss benötigt?
Über Erfahrungswerte oder Hinweise auf tarifliche bzw. rechtliche Grundlagen würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank!
ich arbeite seit April 2026 bei einer kommunalen Betreuungsbehörde in Sachsen-Anhalt und bin derzeit in EG 9a eingruppiert.
Vor meinem Stellenantritt habe ich die Aufstiegsfortbildung zur Geprüften Personalfachkauffrau (IHK) erfolgreich abgeschlossen. Der Abschluss ist dem DQR-Niveau 6 zugeordnet und damit dem Bachelor gleichgestellt.
Aktuell wird bei unserem Personalamt geprüft, ob ich mich mit diesem Abschluss perspektivisch auch auf Stellen der Entgeltgruppe 9c bewerben könnte.
Daher meine Frage:
Ist der Abschluss ,,Geprüfte Personalfachkauffrau (IHK)" grundsätzlich ausreichend, um sich im öffentlichen Dienst auf eine EG-9c-Stelle zu bewerben, oder wird hierfür zwingend ein Hochschulabschluss benötigt?
Über Erfahrungswerte oder Hinweise auf tarifliche bzw. rechtliche Grundlagen würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank!


