E9c Stelle = E9a + Zulage?
#1

Hallo zusammen,

ich bin seit kurzer Zeit in NRW auf einer E9c Stelle eingesetzt. Zum gleichen Zeitpunkt habe ich mit dem Angestelltenlehrgang II / Verwaltungslehrgang II begonnen.

Da mir für die Stelle die nötige Qualifikation fehlt, wurde ich in E9a eingruppiert.

Verstehe ich es richtig, dass ich gemäß TVöD (VKA) -> Anlage 1 -> grundsätzliche Eingruppierungsregelungen -> Nr. 7 (Ausbildungs- und Prüfungspflicht) Absatz 3,
ab dem vierten Monat meiner Beschäftigung Anspruch auf eine Zulage entsprechend dem Differenzbetrag zu E9c habe? Gibt es möglicherweise Anhaltspunkte, die meiner Auffassung entgegenstehen?

Ich freue mich auf eure Einschätzung
Viele Grüße
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#2

Wenn die Aufgaben nach E9c dauerhaft übertragen wurden wären die Rechtsfolgen wie von dir beschrieben.
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#3

Danke für deine erste Einschätzung Smile

Die Stelle war so vor zwei Monaten ausgeschrieben. Abgesehen davon, dass ich die Stelle wesentlich interessanter finde, spielte beim Stellenwechsel natürlich auch die Vergütung eine entscheidende Rolle. Darf der Dienstherr die Stelle nun ohne weiteres reduzieren?
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#4

Entscheidend ist nicht die Stellenausschreibung sondern die tatsächliche Übertragung der Aufgaben.
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#5

Könnte der Dienstherr denn ohne weiteres eine ursprünglich übertragene Tätigkeit "streichen", um die Stelle hinsichtlich der Vergütung zu reduzieren?
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#6

Nicht nachdem die Aufgaben dauerhaft übertragen wurden.
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#7

Ja, wenn er der Meinung ist, dass du diese nicht wahrnehmen kannst.
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