Habe zur Zeit E 9 Endstufe 6 mit normaler Stufenlaufzeit , werden jetzt zum 01.01.2019 in 9 a, b oder c übergeleitet. Wo werde ich jetzt eingestuft? Eigentlich müsste das ja 9b sein, oder?
Die Überleitungen erfolgten zum 01.01.2017. Höhergruppierungen sind danach nur noch möglich, wenn sich die Aufgaben ändern oder die Eingruppierung falsch war. Du hättest nach EG 9b übergeleitet werden müssen. Viele Städte gruppieren ( es fehlen oft Eingruppierungen nach BAT ) im Jahr 2018 nach EGO ganz neu ein. Ist nicht vorgesehen, aber wird gemacht. Warum ab 2019? um Geld zu sparen?
Wir werden erst zum 1.1.19 übergeleitet.
Mein Arbeitgeber ist das Bistum und die lehnen sich an den VKA an, was aber immer etwas länger dauert!
Nach BAT-Bewertung war ich V b und wurde damals in Eg 9 ( normale Stufenlaufzeit)übergeleitet.
Demnach komme ich ja dann wohl in 9b und hätte die Möglichkeit nach 9c zu beantragen( das ist dann bis 31.12.19 möglich)
Greift entsprechenden kirchliches Arbeitsrecht oder der TvöD (VKA)?
Wenn ja welche Regelung?
Wenn die Regelung dem TVöD/TVÜ (VKA) entspricht erfolgt die Überleitung in E9b.
Wenn die Regelung dem TVöD entspricht wird in den meisten Tätigkeitsbereichen eine Höhergruppierung auf Antrag in die E9c nicht möglich sein.