Besoldungsgruppe A 10 NBesG oder vergleichbar nach TVöD-VKA gleich 9b???
#1

Hallo alles zusammen,

Kurzer Sachverhalt. Ich möchte mich auf eine Stelle bewerben und folgendes steht in der Anzeige: Bezahlung bei Vorliegen der persönlichen Vorraussetzungen nach Besoldungsgruppe A10 NBesG oder vergleichbar nach TVÖD-VKA. 

Ich bin Verwaltungsfachwirtin und mir wurde gesagt, dass dies vergleichbar zu 9b ist. Ist diese Aussage korrekt? Denn laut Internet ist A10 vergleichbar zu EG10. 

Kennt sich da jemand aus?

Ich danke im Voraus für jede hilfreiche Antwort.
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#2

(02.07.2023, 17:32)Gast schrieb:  Bezahlung bei Vorliegen der persönlichen Vorraussetzungen nach Besoldungsgruppe A10 NBesG oder vergleichbar nach TVÖD-VKA. 

Ich bin Verwaltungsfachwirtin und mir wurde gesagt, dass dies vergleichbar zu 9b ist. Ist diese Aussage korrekt?
In dieser Pauschalität nein. Die Eingruppierung nach der Entgeltordnung bei Tarifbeschäftigten und die Stellenbewertung bei Beamten sind zwei verschiedene paar Schuhe. Wenn für Tarifbeschäftigte der TVöD-VKA zur Anwendung kommt, dann ist es wahrscheinlich, dass die Bewertung der Beamtenstellen nach dem Modell der KGSt erfolgt. Und da kommen vollkommen andere Maßstäbe zur Anwendung.
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#3

Ok, vielen Dank.

Sprich das Augenmerk eher auf die Stellenbewertung legen anstatt pauschal zu sagen A10 ist gleich EG9b.
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#4

Bei Ausschreibungen für Stellen, die sowohl im Angestellten- wie auch Beamtenverhältnis besetzt werden können, ist A 10 üblicherweise die Alternative zu E 9c...
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