E9- Keine Jahressonderzahlung im TV-L?
#1

Ich bin seit 01.03. befristet bis Feb.2020 (Mutterschutz/Elternzeit) angestellt und habe einen Vertrag, in dem ich nach TV-L bezahlt werde.
In dem Vertrag ist leider KEINE Jahressonderzahlung festgehalten, obwohl es mündlich besprochen wurde.
Hab ich jetzt so oder so Recht darauf?

Danke
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#2

Soweit die Anwendung des TV-L im Arbeitsvertrag geregelt ist besteht Anspruch auf eine Jahressonderzahlung.
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#3

Okay, Danke..
weiß nicht unter was "geregelt" fällt, es steht nur drin, dass unter TV-L 9 eingruppiert werde.
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#4

Es müsste etwas in der Art sein "Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich nach dem Tarifvertrag TV-L..."

Alleine die Erwähung der Eingruppierung löst keinen Anspruch auf die Jahressonderzahlung nach TV-L aus.

Soweit der Arbeitgeber tarifgebunden ist könnte sich ein Ansprch auch daraus ergeben, das du rechtzeitig Mitglied einer Gewerktschaft wird die den Tarifvertrag geschlossen hat.
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#5

Dankeschön.
Dann hab ich wohl kein Recht, bin aber irritiert ob der Erwähnung..hm naja.
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#6

Übliches Vorgehen bei befristet Beschäftigten. Sie dürfen ja "eigentlich" nicht weniger verdienen als fest angestellte MA. Das Entgelt entspricht dann einer entsprechenden Entgeltgruppe aus TV-x. Nur ist der Tabellenwert mindestens 6 Jahre alt. Entspricht also nicht dem aktuellen Tarif. Sämtliche Zusatzleistungen aus dem Tarif gelten für Befristete nicht.
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#7

"Übliches Vorgehen" das dürften nur wenige Arbeitgeber sein. Insbesondere bei den Behörden dürfte es eine seltene Ausnahme sein.
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#8

(08.03.2019, 19:00)Gast schrieb:  Ich bin seit 01.03. befristet bis Feb.2020 (Mutterschutz/Elternzeit) angestellt und habe einen Vertrag, in dem ich nach TV-L bezahlt werde.
In dem Vertrag ist leider KEINE Jahressonderzahlung festgehalten, obwohl es mündlich besprochen wurde.
Hab ich jetzt so oder so Recht darauf?

Danke
wie mir bekannt ist, ist bei einem befristeten Arbeitsverhältnis kein Anrecht auf Jahressonderzahlung
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