E8 --> E9 ohne AL2?
#1

Hallo,

ich (35 Jahre) sitze seit 2,5 Jahren im TVOED VKA auf einer im Stellenplan ausgewiesenen E9 Stelle (IVb 1a BAT) und übe diese Tätigkeit auch aus. Vergütet werde ich mit E8 Stufe 4.

Laut Aussage meines Arbeitgebers wäre ohne AL2 eine Höhergruppierung nach E9 nicht möglich.

Ist das so korrekt?
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#2

unterscheidet sich je nach Gegend und nach Arbeitgeber .... gibt auch noch Arbeitgeber , wo man ohne Fortbildung in die sogenannte KLEINE E9 rein darf, andere wiederum verlangen mittlerweile für alle E9 er Stellen schon Studium oder AL II/Fortbildung.... selbst in meiner stadt unterscheidet sich das total, das Land hat kleine E9 und öffnet die auch für Berufsabsolventen, die Stadt verlangt für JEDE E9 Stelle AL II oder Bachelor .....
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#3

Wenn Dir tatsächlich Aufgaben mit Wertigkeit EG 9 zugewiesen worden sind, dann müsstest Du ohne AL II die EG 8 plus persönliche Zulage aufgrund der Anlage 6 BAT Ausbildungs- und Prüfungspflicht der Angestellten im kommunalen Verwaltungs- und Kassendienst sowie im Sparkassendienst erhalten.
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#4

Nach aktuelllen Stand mußt Du mindestens 40 sein, um ohne Prüfung auf EG9 zu kommen. Ab Inkrafttreten der neuen EGO mußt Du 20 Jahre bei Deinem Arbeitgeber sein, dann kannst Du auch unter 40 Jahre alt sein.

Einen Anspruch auf eine EG9-Stelle hast Du dann natürlich immer noch nicht. Wenn der Arbeitgeber jemanden mit A II haben will, hast Du Pech gehabt.
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#5

Vielen Dank für Eure Einschätzung.
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