E5 Stufe 6 22 Jahre Geschäftsstellentätigkeiten nicht in E9 a?
#1

Steht einer Angestellten mit E5 Stufe 6 mit 22 Jahren Geschäftsstellentätigkeit die Eingruppierung in E 9a nicht zu? Ich arbeite bei einem Amtsgericht
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#2

(10.09.2024, 11:01)Gast schrieb:  Steht einer Angestellten mit E5 Stufe 6 mit 22 Jahren Geschäftsstellentätigkeit die Eingruppierung in E 9a nicht zu? Ich arbeite bei einem Amtsgericht
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#3

Es kommt darauf an was genau für Tätigkeiten übertragen wurden. Zu den Voraussetzungen für E9a siehe BAG, Urteil v. 9.9.2020, 4 AZR 195/20.
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