E 5 als Bankkauffrau, obwohl die Stelle mit E 7 bewertet ist
#1

Ich arbeite seit 2 Jahren bei einer Kommune auf einer Stelle, die in EG 5 eingruppiert war. Vor 1 Jahr wurde die Stelle neu bewertet und ist jetzt in EG7 eingestuft. Da ich "nur" eine Ausbildung zur Bankkauffrau habe, werde ich weiterhin in EG 5 eingruppiert und darf nicht in EG 7. Ist das rechtens?
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#2

Hängt vom Bundesland ab. Aber das kann rechtens sein. Allerdings besteht ggf. ab dem 4 Monat Anspruch auf eine Zulage (es sei denn man weigert sich den Angestelltenlehrgang I zu machen oder besteht den nicht).
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