Dringende Frage zu Arbeitgeberwechsel innerhalb TVL
#1

Guten Tag,

ich befinde mich in folgender Situation: Ich bin derzeit bei einem Landesbetrieb in E11 beschäftigt und habe nun die Möglichkeit, bei einem anderen Landesbetrieb desselben Landes auf eine E13 Stelle zu wechseln. Der übliche Weg ist ja eine Versetzung. Der neue Arbeitgeber drängt jedoch auf eine Kündigung, mit der Begründung, dass mit der neuen Stelle auch höherwertige Aufgaben anfallen, was eine Probezeit rechtfertigen würde.
1) Auch hinsichtlich der Beschäftigungszeit bei meinem Land und der VBL würden sich bestimmt Nachteile ergeben, bzw. diese Zeit wahrscheinlich verfallen? Dies ist nicht in meinem Sinne. Der neue Landesbetrieb hat jedoch gesagt, dass sie Urlaub und Zeitguthaben übernehmen, da das Land ja der Arbeitgeber ist. Für mich ist dies ein Widerspruch. 
2) Wie seht Ihr das? Was könnt Ihr mir empfehlen? 
3) Falls der neue Arbeitgeber einer Versetzung zustimmt mit der Voraussetzung einer Probezeit von 6 Monaten und ich diese nicht besteht, was passiert dann? Müssen die mich irgendwo hin versetzen oder können die mich trotzdem aus dem Landesdienst entlassen?

Vielen Dank
Ein verunsicherter Ratsuchender
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#2

Handelt es sich um verschiedene Arbeitgeber, haben die Landesberiebe eigene Rechtspersönlichkeiten. (Welche Rechtsform haben die Betriebe?)
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#3

Alter Arbeitgeber: Landesbetrieb des Landes...
Neuer Arbeitgeber: Landesamt
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#4

Ist nicht beides Mal das Land Arbeitgeber? Behörden sind keine Arbeitgeber bzw. haben keine eigene Rechtspersönlichkeit (=juristische Person des öffentlichen Rechts)!
Landesamt (=Behörde) ist sicher nicht Arbeitgeber und ein Landesbetrieb nur, wenn er eigene Rechtspersönlichkeit und zudem auch die Personalhoheit hat.
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#5

Sehe ich eigentlich auch so. Im Arbeitsvertrag steht ja immer Arbeitgeber: Land xy; vertreten durch: Landesbetrieb usw.

Was heißt das für mich? Hat der neue Arbeitgeber unrecht und wird keine Kündigung bzw. Probezeit fällig?
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#6

Es gibt keinen neuen Arbeitgeber!
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#7

Dann halt eine neue Vertretung
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#8

Nebenbei: Es liegt auch keine Versetzung im tariflichen Sinne (§ 4 Abs. 1 TV-L) vor. Die ist nur bei Beibehaltung der Entgeltgruppe möglich.

Hier kommen 2 Varianten in Betracht:

1. Einseitige Kündigung oder insbesondere einvernehmliche Vertragsaufhebung und dann Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages.
oder
2. Abschluss eines Änderungsvertrages unter Fortbestehen des bisherigen Beschäftigungsverhältnisses.

Wichtig für Stufenzuordnung!!!:
In Variante 1 würde EG 13 in Stufe 1 beginnen, da ja keine einschlägige Berufserfahrung (in EG 13!) vorliegt (Stufenzuordnung nach § 16 Abs. 2 Satz 1 TV-L). Höhere Stufe nur möglich, wenn Arbeitgeber sog. förderliche Zeiten anerkennt. Das ist aber Verhandlungssache und setzt dann nunmal auch solche Zeiten voraus (§ 16 Abs. 2 Satz 4 TV-L).
In Variante 2 erfolgt eine Stufenzuordnung nach § 17 Abs. 4 TV-L und damit mindestens in Stufe 2 oder je nach bisheriger Stufe in EG 11 ggf. höher.

https://www.tdl-online.de/tv-l/tarifvertrag.html
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#9

Danke, aber kurze Nachfrage: Wo steht im TVL, dass eine Versetzung nur unter Beibehaltung der Entgeltgruppe möglich ist? "Unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses" rechtfertigt m.E. nur die Weiterbeschäftigung des Arbeitsverhältnis mit dem Bundesland, nicht aber die die explizite Eingruppierung.
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