Behördenwechsel innerhalb des TV-L
#1

Hallo zusammen, 

eine Kollegin ist bei Behörde A angestellt (EG 8) und hat sich bei Behörde B auf eine andere Stelle beworben (EG 9a).
Gestern hat sie eine mündliche Zusage erhalten und alle Infos der Personalerin zur Einstellung und dem benötigten Unterlagen (Führungszeugnis etc.).
Sie hat eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende, der Wechsel soll zum 01.01.23 stattfinden, d. h. theoretisch müsste sie spätestens nächste Woche kündigen.

Ist in dem Fall eine Kündigung überhaupt notwendig oder erfolgt eine Änderungskündigung und welche Fristen sind dann dort einzuhalten? Der Arbeitgeber bleibt doch das Land? Warum ist das dann notwendig alle Unterlagen noch mal einzureichen? 

Telefonisch ist die Personalerin von Behörde B leider nicht erreichbar, daher wollten wir uns hier schon einmal schlau machen.

Liebe Grüße und vielen Dank vorab
Caro
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#2

Ob hier ein Änderungsvertrag oder ein „neuer“ Arbeitsvertrag - nach erfolgter Kündigung bzw. Abschluss eines Aufhebungsvertrages - geschlossen wird, bleibt den Arbeitsvertragsparteien unbenommen. Ersteres dürfte jedoch schon wegen der Thematik Stufenzuordnung für den Arbeitnehmer grundsätzlich von Vorteil sein (siehe § 17 Abs. 4 gegenüber § 16 Abs. TV-L)!
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