Diziplinarverfahren gegen den Chef
#1

Hallo ,

könnt Ihr mir sagen ob ich im Rahmen der Ermittlungen gegen unseren Chef die Personalratsunterlagen zur Verfügung stellen muss?
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#2

Hi!
Je nach dem wer sie anfordert!
Tut es ein Gericht, Frage beantwortet.
Tut es der Chef vom Chef, Frage beantwortet.
Beim Rest kommt es darauf an.

Grüße
Marcus
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#3

Hallo ,

die Anforderung wurde durch den Justiziar der übergeordneten Dienststelle gestellt. Da wir als Personalrat aber dem Unterstellungsverhältnis nicht unterliegen möchte ich auch die Informationen und Schreiben nicht weitergeben. ( Schweigeflicht )
Auch würde ich damit den Innerdienstlichen Frieden erheblich stören.
Ich bin der Meinung, dass im Falle von Ermittlungen durch die übergeordnete Dienststelle ein Antrag beim Verwaltungsgericht um Akteneinsicht zu gewähren erfolgen sollte. Entscheidet das Gericht zu Gunsten der übergeordneten Dienststelle werde ich die Unterlagen rausgeben müssen. Kann ich so argumentieren?

Gruß
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#4

Also wenn die übergeordnete Dienststelle ermittelt, kann sie nicht erwarten, dass der PR Informationen dieser Art aushändigt. Damit müssen sich die beiden Dienststellen auseinandersetzen. Es wundert mich sogar, dass der PR etwas hat, was die übergeordnete Dienststelle nicht hat.
Je nach der Ländergesetzeslage, ist der PR bei Diszies in der Beteiligung, aber nicht pauschal.

Grüße
Marcus
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#5

Hallo Marcus,

dass sehen wir genauso. Danke für Deine Info
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#6

Moin,

in Niedersachsen müsste der PR die Unterlagen herausgeben:

§ 27 NDisZG
Herausgabe von Unterlagen

Wer Schriftstücke, bildliche Darstellungen, Aufzeichnungen aller Art oder sonstige Gegenstände, die als Beweismittel für die Ermittlung von Bedeutung sein können, in seinem Gewahrsam hat, hat diese auf Verlangen für das Disziplinarverfahren zur Verfügung zu stellen. Wird dem Verlangen nicht nachgekommen, so entscheidet die oder der Vorsitzende der Kammer für Disziplinarsachen auf Antrag über die Rechtmäßigkeit des Herausgabeverlangens ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss. Der Beschluss ist unanfechtbar. 4§ 26 Abs. 3 und 7 gilt entsprechend.

Grüße
1887
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#7

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

also ich blicke nicht, weshalb der PR hier überhaupt zuständig sein soll. Es ist die Rede vom "Chef", also dem Dienststellenleiter oder so ähnlich. Der ist überhaupt nicht zum PR wählbar. Damit hat der PR quasi mit dem gar nichts zu tun und muß auch nicht den Buckel für den hinhalten. Hat das Zentralamt solche Angst, dass sie sich urplötzlich hilferufartig an den PR wenden??? Komisch, sonst umschippern sie die Personalvertretung nur zu gern und arbeiten nur gegen die Leute...Haegar
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#8

Moin Haegar,

Gründe sind durchaus denkbar. Z.B. wenn es den Personalchef/die DL betrifft, die gemauschelt /Akten frisiert hat. Andere Möglichkeit LOB für Beamte ist ausgehandelt worden und das Diszi wird von der übergeordneten Dienststelle geführt. Möglichkeiten gibt es da schon.

Grüße
1887
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#9

Das klingt höchst interessant. Aber, so wie ich es kenne, boxen sie gerade solche Stellen aus der Mitbestimmung raus, unter Vorspiegelung der Inhaber hätte weitreichende Entscheidungsbefugnisse in Personalangelegenheiten. Dann ziehen die Ausnahmeregelungen, von wegen nicht zu Personalrat wählbar, d. h. PR verliert Mitbestimmung. Rechtsprechung gibt es dazu keine, leider. Aber cool, dass Ihr in diesem Fall "Beteiligte" im Verfahren seid. Wirklich schier unglaublich, was sich manche rausnehmen. Ich würde es sehr begrüßen, wenn das mal richtig fette Konsequenzen für den nach sich ziehen würde. Wünsche Euch viel Erfolg;-) Haegar
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#10

Fallbezogen: In der übergeordneten Dienststelle, mag man unseren Chef nicht besonders, aus diesem Grund versucht man ihn auf eine solche Art loszuwerden.
Der Personalrat und der bestreffende Dienststellenleiter haben ein zufrieden stellendes Miteinander, wenn man das überhaupt so nennen kann.
Um den innerdienstlichen Frieden zu wahren möchten wir von einer Übergabe von Schriftstücken die zwischen Leiter und Personalrat ausgetauscht wurden absehen. Einzelheiten kann ich hier leider nicht nennen, ansonsten kann ich die Unterlagen ja gleich veröffentlichen. Sollten wir die Unterlagen frei geben müssen, könnte es passieren, je nach dem wie das Dizi ausgeht, dass viele Kollegen gegen eine eventuelle Entscheidung der übergeordneten Dienststelle klagen müssten.
( die Demokratie besteht nur aus Kompromissen )
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#11

Hallo
Ich möchte hier mal meine Meinung zu diesem Thema hinterlassen.

Abgesehen davon, dass hier ein Konflikt zwischen dem Niedersächsisches Disziplinargesetz und dem PersVG Niedersachsen (was hier höchstwahrscheinlich gilt) sehe ich hier die Gewichtung zu Gunsten des PersVG tendieren.

Auch würde ich nicht so ohne Weiteres Unterlagen rausrücken. Wenn die übergeordnete DS keine "Belastungstatbestände" selbst on der Hand hat, muss sich ein PR einer untergeordneten DS nicht zum Steigbügelhalter machen lassen. Es sei denn, ihr wollt euren "Alten" loswerden. Nein, Spass beiseite. Du bist nicht zu beneiden. Hier hilft nur ein Rechtsrat eines Juristen.

MfG SB
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