23.10.2012, 09:20
Guten Morgen aus Niedersachsen!
Wo steht eine Definition bezüglich Fachvorgesetzter und Disziplinarvorgesetzter?
Wer hat welche Befugnisse?
Unser Grundschulhausmeister ist grds. dem Direktor unterstellt. Angestellt ist er jedoch bei unserer Stadtverwaltung und dem Schulamt mit dem Fachbereichsleiter 3 zugeordnet.
Die Genehmigung des Urlaubes sämtlicher Mitarbeiter der Stadtverwaltung geht über den Fachbereich 1 (personelle Dienste).
Was ist, wenn der Direktor zu dem Urlaub NEIN sagt, der Fachbereichsleiter JA...?
Wer muss generell den Urlaub mitzeichnen (nicht genehmigen): der Direktor oder der Fachbereichsleiter ?
Im großen und ganzen gehts hier bei auch um Kompetenzgerangel....und der Hausmeister muss sich ständig bei mindest. 2 Vorgesetzten rechtfertigen.
Wie ist das grds. zu regeln?
Vielen Dank für eure Antworten!
Wo steht eine Definition bezüglich Fachvorgesetzter und Disziplinarvorgesetzter?
Wer hat welche Befugnisse?
Unser Grundschulhausmeister ist grds. dem Direktor unterstellt. Angestellt ist er jedoch bei unserer Stadtverwaltung und dem Schulamt mit dem Fachbereichsleiter 3 zugeordnet.
Die Genehmigung des Urlaubes sämtlicher Mitarbeiter der Stadtverwaltung geht über den Fachbereich 1 (personelle Dienste).
Was ist, wenn der Direktor zu dem Urlaub NEIN sagt, der Fachbereichsleiter JA...?
Wer muss generell den Urlaub mitzeichnen (nicht genehmigen): der Direktor oder der Fachbereichsleiter ?
Im großen und ganzen gehts hier bei auch um Kompetenzgerangel....und der Hausmeister muss sich ständig bei mindest. 2 Vorgesetzten rechtfertigen.
Wie ist das grds. zu regeln?
Vielen Dank für eure Antworten!