Dienstwagen für Beamte
#1

Hallo Zusammen,

ich habe einige Fragen zu der Beurteilung eines Dienstwagens für Beamte:

Ist es richtig, dass auch Beamte / Wahlbeamte einer Stadtverwaltung die Nutzung eines Dienstwagens als Geldwerten Vorteil versteuern müssen, oder gibt es da irgendwelche anderen Regelungen. Ich konnte bislang nur etwas für Arbeitnehmer finden aber keine speziellen Regelungen für Beamte.

Ist folgende Berechnung (Beispiel) richtig?

Listenneupreis: 20.000 €; Entfernung zur Arbeitsstätte 5 km
==> mtl. geldwerter Vorteil: 230 €

Muss ich sonst noch etwas beachten?
Wie genau funktioniert die Pauschalisierung der Lohnsteuer?

Vielen Dank im Voraus für die Bemühungen.

Mit freundlichen Grüßen
W.
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#2

Dienstwagen für Beamte:
Ich arbeite bei der Bahn, bin allerdings noch vor der Privatisierung als Beamter eingestellt worden. Meine Dienststelle "prüft" seit Jahren, welche Regelungen für Beamte zutreffen.
Das bisherige Ergebnis ist: Die 1%-Regelung ist auch für Beamte anwendbar. Allerdings erhebt das Bundeseisenbahnvermögen (in diesem Fall Dienstherr aller Beamten, die bei der Bahn arbeiten) einen "Mehrwertzuschlag" in bisher unbekannter Höhe, der rein netto zu zahlen ist und auch nicht mehr im Nachhinein steuerlich geltend gemacht werden kann.
Wenn bekannt ist, in welcher Höhe dieser Zuschlag zu zahlen ist, wird auch klar sein, ob sich die 1%-Regelung für Beamte überhaupt lohnt.
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