08.12.2009, 13:19
Hallo Zusammen,
ich habe einige Fragen zu der Beurteilung eines Dienstwagens für Beamte:
Ist es richtig, dass auch Beamte / Wahlbeamte einer Stadtverwaltung die Nutzung eines Dienstwagens als Geldwerten Vorteil versteuern müssen, oder gibt es da irgendwelche anderen Regelungen. Ich konnte bislang nur etwas für Arbeitnehmer finden aber keine speziellen Regelungen für Beamte.
Ist folgende Berechnung (Beispiel) richtig?
Listenneupreis: 20.000 €; Entfernung zur Arbeitsstätte 5 km
==> mtl. geldwerter Vorteil: 230 €
Muss ich sonst noch etwas beachten?
Wie genau funktioniert die Pauschalisierung der Lohnsteuer?
Vielen Dank im Voraus für die Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen
W.
ich habe einige Fragen zu der Beurteilung eines Dienstwagens für Beamte:
Ist es richtig, dass auch Beamte / Wahlbeamte einer Stadtverwaltung die Nutzung eines Dienstwagens als Geldwerten Vorteil versteuern müssen, oder gibt es da irgendwelche anderen Regelungen. Ich konnte bislang nur etwas für Arbeitnehmer finden aber keine speziellen Regelungen für Beamte.
Ist folgende Berechnung (Beispiel) richtig?
Listenneupreis: 20.000 €; Entfernung zur Arbeitsstätte 5 km
==> mtl. geldwerter Vorteil: 230 €
Muss ich sonst noch etwas beachten?
Wie genau funktioniert die Pauschalisierung der Lohnsteuer?
Vielen Dank im Voraus für die Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen
W.