Dienstwagen eines Wahlbeamten - Entzug bei längerer Erkrankung
#1

Aufgrund welcher gesetzlichen Regelung kann einem Wahlbeamten bei längerer Arbeitsunfähigkeit der Dienstwagen entzogen werden?
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#2

Hallo Gast,

vielleicht Direktionsrecht?
Gibt es denn eine Vereinbarung zur Nutzung oder Überlassung des Dienstwagens?
Wenn nicht, würde ich sagen, dass es sich aus der Sache selbst ergibt: er ist für länger arbeitsunfähig, demnach benötigt er auch keinen Dienstwagen zur Ausübung seiner Tätigkeit..

Grüße
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