Aufgrund welcher gesetzlichen Regelung kann einem Wahlbeamten bei längerer Arbeitsunfähigkeit der Dienstwagen entzogen werden?
Hallo Gast,
vielleicht Direktionsrecht?
Gibt es denn eine Vereinbarung zur Nutzung oder Überlassung des Dienstwagens?
Wenn nicht, würde ich sagen, dass es sich aus der Sache selbst ergibt: er ist für länger arbeitsunfähig, demnach benötigt er auch keinen Dienstwagen zur Ausübung seiner Tätigkeit..
Grüße