Dienstvereinbarung zur Arbeitszeit ohne PR Beteiligung
#1

Hallo zusammen,
bei uns (Rathaus mit 20 Mitarbeitern) gibt es eine Dienst"vereinbarung" über die Arbeitszeiten / gleitende Arbeitszeit aus dem Jahr 2000 in dem es keinen Personalrat gab. Die "Vereinbarung" wurde vom damaligen Bürgermeister verkündet und erlassen. Bislang hatte sie ihre Gültigkeit - bedarf jetzt aber dringend einer Überarbeitung.

Seit 2006 gibt es wieder einen PR.

Hat der jetzige PR die Möglichkeit, diese alte DV von sich aus zu kündigen? Oder ist er auf Gedeih und Verderb dem ausgeliefert solange die Dienststelle keine neue Vereinbarung oder Änderungen erlassen möchte?

Würde mich über eine kurze Antwort sehr freuen.

Flanders
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#2

014 014 ,
zu einer Vereinbarung gehören doch zumindest immer zwei Partner, oder Icon_cry ? Sofern der Dienststellenleiter so etwas verkündet, müsste ist es doch eine Dienstanweisung sein (und zwar egal, wie er es nennt G03023
Sofern Mitwirkungstatbestände des Personalrats betroffen sind (und davon kann man hier wohl ausgehen) hat doch der Personalrat das Recht einen Initiativantrag für eine Dienstvereinbarung zu stellen (Landesrecht?).K045 ).
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es sich ohne PR um eine Dienstvereinbarung handelt!
Ich würde hier vielleicht einmal nach der Zustimmung des Personalrates fragen.
LG
delme1
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#3

Sagen wir mal so:
zu einer Vereinbarung gehören auch m.E. immer zwei (nämlich DS + PR).
Es steht Dienst"vereinbarung" drüber, obwohl es sich im Grunde um eine Dienst"anweisung" handelt, die ohne Zutun eines (damals nicht vorhandenen) PR zustande gekommen ist.

Also könnte ich mit einem Initiativ-Antrag das Ganze noch mal aufrollen?
LG
Flanders
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#4

014 014 ,

Du kannst hier keine Rechtsberatung erwarten. Da würde ich dazu raten eine Gewerkschaft oder einen Fachanwalt zu befragen. Welches LPersVG aus welchem Bundesland kommt denn hier eigentlich in Frage?
LG
delme1
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