Dienstpostenbewertung
#1

Ich muss die Planstelle eines Leitenden Verwaltungsbeamten in einer Amtsverwaltung in Schleswig-Holstein bewerten. Muss ich dafür denn zwingend eine Stellenbeschreibung von dem Stelleninhaber haben? Die Beschreibung der Stelle ergibt sich doch aus der Amtsordnung und als Dienstherr muss ich mir doch Gedanken machen, was derjenige auf der Stelle zu erledigen hat? Kann mir jemand helfen?
Grüße Fränklin
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