Dienstpostenbewertung
#1

Hallo zusammen.

Mein Name ist Stefan und ich bin mit einer von meinem Dienstherren extern in Auftrag gegebenen Dienstpostenbewertung nicht einverstanden.

Zu den Hintergründen:
Ich bin A12 und hatte seit 2014 bis zum Sommer letzen Jahres eine Abteilungsleitung mit vorgeschalteter Fachbereichsleitung inne. Seit letztem Jahr habe ich eine Fachbereichsleitung (Amtsleitung) übernommen, wobei durch Umstrukturierung die Ebene der Abteilungsleitung hausweit komplett weggefallen ist. Der Fachbereich umfasst 35 Personen verschiedenster Professionen (Ca. 25 Verwaltungskräfte EG 9a bis 9c sowie rd. 10 Pädagogische Kräfte S12 bzw. 9b). Sämtliche Entscheidungen über den Bereich sind eigenverantwortlich zu treffen, lediglich Personalmehrungen müssen mit der Dezernatsleitung (A16) abgesprochen werden. Die Budgetverantwortung beträgt rund 10 Millionen Euro.

Leider ist diese Stelle im Rahmen der angesprochenen Bewertung lediglich mit A12 bewertet worden, was ich als nicht sachgerecht empfinde.

Kann mir jemand eventuell einen Tipp geben, wie man in derartigen Fällen vorgehen kann? Bin mir unsicher, ob ich eine Klage gegen meinen Dienstherren in Erwägung ziehen soll. Rechtsschutzversicherung wäre vorhanden.

Schon mal vorab vielen Dank für Eure Einschätzung.

VG
Stefan
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#2

Hast du Einblick in die Bewertung? Kannst du aufzeigen, dass das Bewertungskonzept (offensichtlich) falsch angewendet wurde? Selbst dann ist es schwer über eine Klage eine Beförderung durchzusetzen. Im Ergebnis sollte man es versuchen mit dem Dienstherren zu klären. GGf. auch durch Veränderungen des Aufgaben.

Soweit du rechtlich vorgehen willst wäre ein sachkundiger Anwalt zu suchen, der schon das Widerspruchsverfahren (soweit vorgesehen) betreut. Aber selbst dann ist die Chance schlecht, das gewünschte Ergebnis zu erreichen.
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#3

Moin,

gegen die Stellenbewertung gibt es kaum eine Möglichkeit rechtlich vorzugehen. Auszug aus der Entscheidungdes BVerG vom 20.10.2016 - BVerwG 2 A 2.14:

Ausnahmsweise kann dem Beamten die analog § 42 Abs. 2 VwGO erforderliche Klagebefugnis gegen eine Aufgabenbeschreibung und Dienstpostenbewertung dann zustehen, wenn er eine Manipulation des Dienstherrn oder sonstige Willkür des Dienstherrn zu seinen Lasten geltend macht und diese nicht offensichtlich ausgeschlossen sind.

VG 1887
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