Dienstleistungspflicht
#1

Hallo,

ich bin in einem Postnachfolge-Unternehmen, war drei Jahre abgeordnet für eine andere Tätigkeit. In diesem Zeitraum wurde ich immer wieder krank und musste die Tätigkeit dann aufgrund der Beschwerden beenden. In den drei Jahren war ich fast komplett im Home-Office und hatte nur eine bedingte Leistungsfähigkeit. Im Krankenstand wurde ich dann drei Mal am Unterleib operiert. Anschließend absolvierte ich noch eine Reha. Mein Dienstherr hat eine DDU eingeleitet. Der Amtsarzt hat meine Dienstfähigkeit festgestellt und nun beginne gerade wieder in einer Wiedereingliederung. Mir wird nun erklärt es gäbe keine Aufgaben mehr für mich. Und wenn ich nicht wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand gehe, würde man mir ein Dienstvergehen wegen Verletzung der Dienstleistungspflicht in der Zeit meiner Abordnung mit reduzierter Leistungsfähigkeit und dem Versäumnis mich für die Rückkehr in meine alte Aufgabe nicht selbst fortlaufend geschult zu haben. Meine aktuelle fehlende Einsatzfähigkeit hätte ich so bewusst und vorsätzlich herbeigeführt. Sie wollen mich nun um mindestens eine Besoldungsgruppe abwerten.
Wie schätzt Ihr meine Situation ein?
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#2

Ich halte das, was Dir erklärt wird, für Blödsinn. Sowas sind leere Drohungen. Man will schauen, ob Du einknickst oder ob Du Dich wehrst.

Warte ab, was schriftlich kommt (vermutlich Nichts!). Falls doch, dann gehe damit direkt zur Fachanwalt.
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#3

Ok, vielen Dank!
Das ist im Grunde auch die Einschätzung von allen, mit denen ich schon darüber gesprochen habe. Inklusive dem Verdi-Rechtsschutz und einem anderen freien Fachanwalt. Habe dort nun eine Deckungszusage erhalten. Denke die Gegenseite wurde bereits darüber informiert. Bin gespannt, was sie noch alles aus dem Köcher zaubern. Ist nervlich und emotional gerade keine einfache Zeit. Werde stabil bleiben müssen, sonst haben sie gewonnen.
Hätte nie gedacht, dass ich einmal in eine solche Situation komme.
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